Das Amtsgericht Waren (Müritz) hat am Donnerstag ein Berliner Ehepaar zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Der 49-Jährige und die 51-Jährige hatten im Juni 2022 wie schon oft ihren Urlaub auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht.
Dort verbrachte auch Christian Drosten mitsamt Familie eine Nacht. Wie der Virologe in dem Gerichtsverfahren schilderte, sei er mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen, als sich der nun Verurteilte ihnen in den Weg gestellt habe, um Drosten lautstark als "Verbrecher" zu beschimpfen.
Am nächsten Tag sei es erneut zu einer Auseinandersetzung gekommen, an der auch die Frau beteiligt war. Dabei sei Drosten mit Begriffen wie "Massenmörder" und "Transhumanist" belegt worden. Weil er sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt habe, rief Drosten schließlich die Polizei.
Wegen öffentlich begangener Verleumdung hat das Gericht den 49-Jährigen nun zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Zudem wurde er belangt, weil er unerlaubt Fotos von Drosten aufgenommen und online weitergeschickt habe. Auch die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt; sie hatte dem Charité-Professor nach eigener Aussage unter anderem "Verpiss dich!" zugerufen. Dafür verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro.
Die Geldbußen wurden mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Verurteilten müssen diese also nur zahlen, wenn sie gegen die Bewährung verstoßen, die auf ein Jahr festgelegt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen eine weitere, ursprünglich ebenfalls angeklagte Frau war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass auch ein öffentlich bekannter Mensch wie Drosten das Recht habe, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden. Zudem merkte es an, dass es bei dem Verfahren nicht um die von Drosten mitgetragene Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über die Corona-Maßnahmen geprägt, die die Angeklagten klar ablehnten.
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