Am Landgericht Halle (Saale) fand am Donnerstag der erste Sitzungstag der Hauptverhandlung im Strafverfahrenen gegen den Landesvorsitzenden Thüringen der AfD Björn Höcke statt. Höcke muss sich für den Gebrauch eines Slogans, der stark an einen Wahlspruch der nazistischen SA erinnert, vor drei Jahren auf einer Veranstaltung in Merseburg verantworten.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle wertet dies als das öffentliche Verwenden von "Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" gemäß den Paragrafen 86 Absatz 1 Nr. 4 und 86a Absatz 1 Nr. 1 sowie nach Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am Ende seiner etwa 22 Minuten dauernden Rede seinen Vortrag mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben. Die Anklageschrift unterstellt ihm, dass er gewusst habe, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt hat.
Nachdem die 5. große Strafkammer die Anklage mit Beschluss vom 06.09.2023 zugelassen und das Verfahren zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet hatte, hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg – auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle hin – mit Beschluss vom 30.11.2023 das Hauptverfahren schließlich doch vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.
Mit einer weiteren Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 21.03.2024 wird Höcke zudem vorgeworfen, erneut als Redner die Parole "Alles für Deutschland" auf einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 verwendet zu haben.
In Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Parole anhängigen Strafverfahrens und – wie es in der Anklageschrift heißt – "im sicheren Wissen um dessen Strafbarkeit" soll er dabei den ersten Teil der Parole "Alles für" selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert haben, gemeinsam den zweiten Teil der Parole "Deutschland" zu rufen.
Höcke selbst hat sich zum Verhandlungsbeginn nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger kündigte eine Einlassung für einen der nächsten Verhandlungstage an, sein Mandant werde dann auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten. Der nächste Verhandlungstag ist für den kommenden Dienstag angesetzt.
Inzwischen hat das Landgericht im thüringischen Mühlhausen eine weitere Anklage gegen den AfD-Landesvorsitzenden wegen eines Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund dort ist ein Beitrag von Höcke auf Telegram im Jahr 2022 nach dem tödlichen Messerangriff eines Somaliers im rheinland-pfälzischen Oggersheim.
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