Die Bürgermeisterwahl im sächsischen Großschirma, die der AfD-Kandidat Rolf Weigand Anfang März für sich entschieden hatte, ist für ungültig erklärt worden. Das teilte der Landkreis Mittelsachsen am Freitag mit. Demnach sei die Kommunalaufsicht nach eingehender Prüfung der Wahlunterlagen zu dem Ergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben.
Bei der Prüfung seien mehrere Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften festgestellt worden. Unter anderem habe unter dem Wahlvorschlag Weigands eine eigenhändige Unterschrift gefehlt. Der AfD-Kandidat hätte demnach nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen. Die Aufsicht ordnete eine Neuwahl an.
Laut dem Landkreis wurde der Wahlprüfungsbescheid der Stadt Großschirma am Freitag zugestellt. Darin werde die Stadt aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl abzuhalten. Die vom Wahlprüfungsbescheid Betroffenen hätten die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Chemnitz unmittelbar Klage zu erheben.
Bei der Wahl am 3. März 2024 hatte sich Weigand im ersten Wahlgang gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt. Er hatte dabei mit 59,4 Prozent der Stimmen eine deutliche absolute Mehrheit erhalten. Die Wahl in der nördlich von Freiberg gelegenen Kleinstadt mit etwa 5.500 Einwohnern war nach dem Suizid des langjährigen Amtsinhabers im Herbst 2023 nötig geworden.
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