Ein vier Jahre altes Mädchen wurde am gestrigen Nachmittag in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) mit einem Messer attackiert und verletzt. Das Kind wurde nach dem schockierenden Ereignis umgehend in eine Klinik gebracht und dort operiert. Es befinde sich laut Angaben der Polizei derzeit in einem stabilen Zustand. Zu den Hintergründen der Tat und dem 34-jährigen Festgenommenen will die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft am Vormittag weitere Informationen bekannt geben.
Laut bisherigen Erkenntnissen soll ein Zeuge den Vorgang in einem Norma-Discounter beobachtet haben. Durch spontanes Eingreifen gelang es dem Mann, dem Angreifer das Messer abzunehmen und damit Schlimmeres zu verhindern. Zudem soll er auch noch die Polizei verständigt haben. Nach Informationen des Polizeipräsidiums Ravensburg, ging der Mann laut bisherigen Erkenntnissen unvermittelt auf das vierjährige Mädchen zu und verletzte es mit einem Messer.
Das verletzte Kind musste nach Ankunft im Krankenhaus aufgrund der Verletzungen operiert werden. Den Informationen zufolge befinde es sich derzeit in einem stabilen Zustand. Ob ein Elternteil bei dem Ereignis mit vor Ort war, ist in bisherigen Polizei- wie auch Medienmeldungen nicht genauer beschrieben. Ungeklärt ist zudem, ob der mutmaßliche Täter das Kind kannte. Auch zu den Eltern des Kindes konnte die Polizei auf SWR-Anfrage in der Nacht noch keine Auskunft machen.
Die Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Ein mögliches Tatmotiv des Mannes ist nicht kommuniziert worden. Der Täter ließ sich laut SWR-Informationen widerstandslos festnehmen.
Nachtrag vom 4. März: Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen aus Syrien stammenden niederländischen Staatsbürger. Der Mann hatte laut Polizei keine Vorbeziehung zu dem Kind. Das Mädchen sei mit seiner Mutter im Supermarkt gewesen.
Nachtrag vom 6. März: Noch am 4. März wurde der Täter dem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus überführt. Laut der Schwäbischen Allgemeinen geht die ermittelnde Staatsanwaltschaft von "einer verminderten Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit aus".
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