Der Deutsche Journalistenverband (DJV) beruft sich mit seiner Forderung an "die Medien" auf die bis dato rein medial kolportierte Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ). In einem SZ-Artikel vom 25. Februar wird laut vorliegenden Unterlagen angekündigt: "Gutachten zur Radikalität: Verfassungsschutz bereitet neue Einstufung der AfD vor". Der Artikel verweist auf die Tatsache, dass sehr wohl noch nach einem anstehenden Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster "zu erwartende 'Erwägungen' des Gerichts im neuen AfD-Gutachten 'möglichst noch berücksichtigt werden'" könnten. Im Verlaufe des Monats März wird über eine Berufungsklage der AfD gegen ihren "Verdachtsfall"-Status final entscheiden.
Der DJV äußerte sich dazu im Rahmen einer Mitteilung vom 27. Februar unmissverständlich zu seiner subjektiven, demnach anvisierten Vorgehensweise.
Laut dem Text der Pressemitteilung scheinen die DJV-Mitarbeiter schon in erwartungsvoller Spannung bezüglich möglicher Formulierungen des BMI-Papiers aus dem Hause Faeser und der daraus resultierenden "Neujustierungen" ihrer Berichterstattung zu sein. Gleichzeitig werden mutmaßende Befürchtungen geäußert und verleumderische Unterstellungen über "AfD-Anhänger" formuliert. Die Mitteilung trägt die Überschrift: "AFD - Berichterstattung neu justieren". Einleitend wird auf den SZ-Artikel eingegangen. Die daraus resultierende DJV-Einschätzung lautet, zur weiterhin theoretischen Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem":
"Das ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Eingruppierung als Verdachtsfall des Rechtsextremismus. 'Wenn das zur offiziellen Position des Verfassungsschutzes wird, können wir Journalistinnen und Journalisten die AfD nicht mehr als eine Partei von mehreren beschreiben', sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster."
Schlussfolgernd müsste daher "in der Berichterstattung kontinuierlich auf die extremistischen Absichten dieser Partei hingewiesen werden". Wer mit der Bezeichnung "die Medien" schlussendlich gemeint ist, wird in dem Text nicht weiter berücksichtigt. Der DJV-Bundesvorsitzende formuliert dann via Pressetext folgende wortwörtliche Wahrnehmung:
"Das – die unterstellten extremistischen Absichten – muss wie ein unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in unseren Artikeln auftauchen."
Bis dato existieren auf Zigarettenschachteln in Deutschland nur "allgemeine und besondere Warnhinweise" zur Schädigung und Beeinträchtigung der Gesundheit bis zu tödlichen Auswirkungen des Rauchens.
Der DJV befürchtet zudem aus dem anscheinend verheißungsvoll erwarteten Faeser-Neugutachten, dass sich damit – "aus einer schärferen Einstufung der AfD" – unmittelbar als "Konsequenz" auch erhöhte Notwendigkeiten des "Schutzes von Medienschaffenden ergeben, die über Veranstaltungen der Partei berichten wollen". Erneut Beuster wörtlich zitiert:
"Die Polizei muss noch stärker als bisher ihr Augenmerk darauf richten, dass Journalistinnen und Journalisten gefahrlos und ungehindert ihrem Berichterstattungsauftrag nachkommen können."
Abschließend wird Sympathisanten der Partei, wie auch "AfD-Anhängern" eine "feindselige Haltung zur Pressefreiheit" unterstellt, die laut DJV "seit Bestehen der Partei ein Risiko für Medienvertreter" darstelle. Es wird daher nachdrücklich darum gebeten, zur entlarvenden Berichterstattung und Wahrnehmungspflege, dass "Berichterstatter, die bedrängt, beschimpft oder angegriffen würden, sich an ihren DJV-Landesverband wenden" sollten.
Im Februar 2022 titelte der Berliner Tagesspiegel unterstützend:
"Die Aggression gegen Journalisten bei "Querdenker"-Protesten nehme zu, warnt der DJV. Die Bundesländer versuchen nun, Medienschaffende besser zu schützen."
Im August 2022 lautete eine Meldung:
"Der DJV warnt vor Gewalt bei Demos aufgrund gestiegener Energie- und Lebenshaltungs-Kosten im Herbst, die sich auch gegen Medienschaffende richten könnte."
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