Der Verein für proukrainischen Aktivismus "Vitsche" hat für den zweiten Jahrestag des Beginns der russischen Milititäroperation in der Ukraine am 24. Februar eine besondere "Aktion" geplant. Eine Stunde sollten Fotos und Videos vom Kriegsgeschehen auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin projiziert werden. Die Polizei untersagte dies mit der Begründung, dass "eine Lichtquelle hoher Intensität wie ein Beamer" Mitarbeitern der Botschaft "direkt in die Augen" strahlen und "dies gesundheitsschädlich", "zumindest aber stark belästigend" sein könne. Daraufhin zogen die Anmelder der Versammlung vor Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab im Streitfall der Polizei das Recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961. Danach hat der Empfangsstaat die Pflicht, die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission zu schützen, um eine Beeinträchtigung ihres Friedens oder ihrer Würde zu verhindern.
Da Kundgebungen vor Botschaften erlaubt seien, hätten die Aktivisten die Möglichkeit, auf öffentlichem Straßenland eine Leinwand aufzustellen, auf der Bilder und Videos gezeigt werden könnten, entschied das Gericht.
Für den kommenden Samstag sind in der Bundesrepublik mehrere antirussische Demonstrationen angemeldet. Einige Veranstaltungen sind in der Nähe der russischen Botschaft geplant. RT DE ist die Tätigkeit des Vitsche-Vereins aus der nächsten Nähe bekannt. Bei den Veranstaltungen in Berlin sind Hassbotschaften gegen Russland und den russischen Präsidenten, Aufrufe zur Schließung russischer Kultureinrichtungen in Deutschland und Skandieren nationalistischer Parolen zu erwarten.
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