Von Susan Bonath
Anstelle von Bargeld sollen Asylbewerber in Deutschland demnächst Bezahlkarten erhalten. Darauf haben sich die Bundesländer vergangene Woche geeinigt. Dies soll laut Befürwortern Flüchtlinge davon abhalten, nach Deutschland zu kommen, weil sie so kein Geld mehr an ihre zurückgebliebenen Familien überweisen könnten. Die deutsche Mehrheitsgesellschaft schweigt dazu weitgehend.
Dabei sollten die Alarmglocken läuten: Einmal eingeführt, könnte der Entzug des Bargeldes auf immer mehr Gruppen ausgeweitet werden, um dessen Abschaffung voranzutreiben. Zweitens rüttelt die Maßnahme nicht an den Fluchtursachen, und drittens dürfte sie für mehr Straftaten sorgen. Denn sicherlich werden viele Betroffene andere Wege suchen, um an Bares zu kommen.
Überwachen und disziplinieren
Bargeld ist ein Stück Freiheit, Pläne zu dessen Abschaffung wurden lange als Verschwörungstheorie gebrandmarkt. Doch klar ist längst: Nichts wäre den Herrschenden lieber als das. Angeblich um Geldwäsche und "Terrorismus-Finanzierung" zu vermeiden, schrumpfen die erlaubten Beträge, die bar gezahlt werden dürfen. Erst im Januar beschloss die EU, flächendeckend eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro einzuführen.
In fast allen EU-Ländern gibt es bereits Obergrenzen, teils viel strengere. Wer in Deutschland Barkäufe von mehr als 10.000 Euro tätigen will, muss sich seit einiger Zeit ausweisen. Für den Ankauf von Edelmetallen gilt seit 2020 die Obergrenze von 2.000 Euro, Immobilien dürfen gar nicht per Barzahlung erworben werden. Die Diskussion über eine völlige Abschaffung des Bargeldes ist auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angekommen.
Die Probleme einer solchen Maßnahme erschöpfen sich nicht allein im "gläsernen Bürger", also darin, dass Finanzinstitute und gegebenenfalls der Staat jeden Einkauf, jeden Geldtransfer nachvollziehen können. Auch eine umfassende Verhaltenskontrolle wäre möglich: Unliebsamen Bürgern könnte der Staat jederzeit Konto oder Karte sperren und praktisch ihre Existenz zerstören. Das Erpressungspotenzial ist enorm.
Exempel an Randgruppen
Um unpopuläre Maßnahmen durchzusetzen, greift die herrschende Klasse gern zu einer altbewährten Taktik: Man probiert sie zunächst an einer marginalisierten Randgruppe aus, die sich nicht wehren kann, also etwa bei Flüchtlingen, Arbeitsmigranten oder Erwerbslosen, um sie dann schleichend für immer mehr Gruppen durchzusetzen. Man fängt unten an und verschärft schrittweise in Richtung Mitte.
Die USA beispielsweise geben an Arme seit langem Essensmarken aus. Auch in Deutschland mehren sich Forderungen, Bürgergeld-Bezieher mit Bezahlkarten oder Gutscheinen abzuspeisen.
Ähnlich wie die Sanktionspraxis beim Bürgergeld und den Leistungen für Asylbewerber dienen sie vor allem einem Zweck: Sie sollen alle Lohnabhängigen disziplinieren. Denn wer will schon riskieren, arbeitslos zu werden und in einer Bargeldlos-Falle zu landen, wo die Existenz vom Wohlverhalten abhängt?
Und wie geht es weiter, wenn das Establishment zufrieden ist mit solchen Probeläufen bei Randgruppen, angefangen bei den Asylbewerbern? Kommt dann eines Tages die Bezahlkarte für Mütter im Erziehungsurlaub, Kindergeldbezieher, Leiharbeiter oder gar alle Arbeitnehmer?
Viel Aufwand für Minibeträge
Überdies geht es um Minibeträge für den allernötigsten Bedarf. Geduldete Asylbewerber, die fast immer in Unterkünften leben müssen, bekommen insgesamt knapp 20 Prozent weniger Leistungen als Bürgergeld-Bezieher. Alleinstehende haben beispielsweise Anspruch auf insgesamt 460 Euro im Monat. Das meiste davon, 256 Euro, gibt es bereits als Sachleistungen: Essen, Bekleidung, Strom, Hausrat in der Unterkunft.
Der Bezahlkarten-Aufwand wird also betrieben für konkret 204 Euro pro Monat, die Asylbewerber für ihren "notwendigen persönlichen Bedarf" bisher in bar bekommen. Bestimmt ist diese Summe zum Beispiel für Hygieneartikel, Gesundheitspflege, Telefon und Nahverkehr. Die Kosten für die Unterkunft zahlt der Staat direkt an die Heimbetreiber, was für diese in der Regel ein profitables Geschäft ist.
Von 204 Euro kann niemand viel abzweigen. Geldüberweisungen an die zurückgebliebenen Familien sind davon höchstens marginal möglich. Sie spielen deswegen ohnehin erst eine nennenswerte Rolle, wenn Betroffene arbeiten und Geld verdienen (dürfen). Dann aber fällt auch die Bezahlkarte (noch) weg.
Negative Folgen für alle
Während die Bezahlkarte nicht an den Fluchtursachen – Kriege, wirtschaftliche Ausbeutung der Länder des globalen Südens, und so weiter – rüttelt, also die Zahl der Flüchtlinge kaum eindämmen wird, ist auch explizit mit negativen Folgen für die ganze Gesellschaft zu rechnen.
Selbstverständlich werden sich Betroffene Gedanken darüber machen, wie sie auf anderen Wegen an Bares kommen, um etwa bestimme Dinge zu kaufen, die sie per Karte nicht erwerben dürften. Im besten Fall wäre das Geschäftsmodell dafür der Kauf und Weiterverkauf von Handelswaren, also eine Art Schwarzmarkt.
Auch die Schwarzarbeit könnte zunehmen, wo ein Bedarf wächst, vergrößert sich fast immer auch ein entsprechender Markt. Schon jetzt gibt es sogenannte Arbeiterstriche, wo sich vor allem von Sozialleistungen ausgeschlossene Arbeitsmigranten aus anderen EU-Ländern als Tagelöhner verdingen. Auch die Zunahme weiterer Straftaten ist erwartbar, von Diebstahl bis hin zu organisierter Kriminalität.
Die Politik fördert mit dieser Maßnahme also ausgerechnet das, was sie angeblich verhindern will. Die neu entstehenden Probleme wiederum liefern treffliche Argumente dafür, Repressionen auf immer mehr Bevölkerungsgruppen auszuweiten, angefangen bei den Ärmeren, schließlich bis weit in die Mitte hinein: mehr Überwachung, mehr Befugnisse für die Polizei, weitere Einschränkung des Bargeldverkehrs. Was heute klein anfängt, könnte vielen bald schmerzlich auf die Füße fallen.
Mehr zum Thema - Pilotprojekte für digitale Geldkarten mit einprogrammierten Bezahlschranken in deutschen Städten