Bereits im vergangenen November entdeckten Zollbeamte am Flughafen München bei der Kontrolle eines 66-jährigen Reisenden einen überraschenden Fund – knapp 455.000 Euro Bargeld, versteckt in einem Handgepäckkoffer. Der Rentner, der in Bayern gemeldet ist und Wurzeln in der Ukraine hat, geriet bei einer Ausreisekontrolle am Abfluggate in den Fokus der Beamten.
Während der Befragung gab der Mann an, lediglich rund 300 Euro bei sich zu haben. Anfänglich konnten keine weiteren Barmittel festgestellt werden. Doch nach Abschluss der Kontrolle erhielt der Rentner beim Boarding von einer unbekannten männlichen Person einen Handgepäckkoffer. Bei der erneuten Überprüfung fanden die Zollbeamten das beachtliche Bargeldvolumen.
Aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften zur schriftlichen Anmeldung von Bargeldbeträgen dieser Höhe wurde gegen den Rentner ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München, kommentierte: "Über die Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben." Die Ermittlungen in dieser Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reisen, verpflichtet sind, diesen Betrag vorab schriftlich bei der zuständigen deutschen Zollstelle anzumelden. Diese Maßnahme dient der Überwachung und Kontrolle von Bargeldbewegungen im internationalen Reiseverkehr.
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