"Wer in Deutschland einen Impfschaden erlitten hat, bekommt vom Staat eine Entschädigung", behaupten die Autoren einleitend in ihrem Artikel vom 22. Januar in dem Blatt Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). In dem Artikel wird dargelegt, wie viele der Bürger, die sich in den zurückliegenden Jahren seit der Einführung eines neuartigen und bedingt ausgetesteten mRNA-Wirkstoffs im November 2020 zumindest einmalig hatten impfen lassen, wegen daraus resultierender, schwerwiegender Nebenwirkungen "einen möglichen Impfschaden" bei den zuständigen Behörden meldeten.
Laut dem offiziellen "Impfdashboard" des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) waren in Deutschland laut aktuellem Stand "bis zum 8. April 2023 63,6 Millionen Personen (76,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) grundimmunisiert", dies bedeutet, dass sie eine einmalige Injektion des mRNA-Wirkstoffs bekommen hatten. Zudem hatten 52,1 Millionen Personen (62,6 Prozent) eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten.
Laut erfolgter "exklusiver Abfrage" der NOZ-Redaktion in allen 16 Bundesländern hätten demnach "seit Beginn der Impfungen" 11.827 Betroffene Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Weiter heißt es statistisch, zur niedrigen errechneten Anerkennungsquote von demnach lediglich 467 offiziell anerkannten Impfschäden darlegend:
"467 bestätigte Schäden bei 64,9 Millionen Impfungen entspricht einer Quote von 0,00072 Prozent beziehungsweise einem anerkannten Schaden pro 138.888 Impfungen."
Anlass der Abfrage sei gewesen, dass sich am 20. Januar "der erste Corona-Fall in Deutschland zum vierten Mal jährte". Das Ergebnis der Abfrage hätte zudem aufgezeigt:
"11.827 Anträge bei knapp 65 Millionen Impflingen – heißt: 0,018 Prozent der Geimpften oder 1,8 von 10.000 haben einen Antrag auf Entschädigung eines Impfschadens gestellt."
Die Häufigkeit gestellter Anträge würde "sich von Bundesland zu Bundesland teils erheblich" unterscheiden. "Ungewöhnlich viele Anträge" seien in Bayern gestellt worden, "mehr als 2.500, deutlich mehr als im einwohnerstarken Nordrhein-Westfalen". In den Bundesländern Hessen und Berlin seien es jeweils "um die 900 Anträge". Laut Behördenangaben gebe es "in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern lediglich einige Hundert Anträge", so der NOZ-Artikel.
Die offizielle Definition eines erlittenen Impfschadens wird auf der BMG-Seite wiedergegeben:
"Ein Impfschaden wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als 'die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung'."
Weiter heißt es laut Definitionshoheit der Bundesbehörde:
"Der Begriff 'Post-Vac' stellt keine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung dar. Unter dem Begriff werden nach den vorliegenden Erkenntnissen verschiedene länger andauernde Beschwerden nach COVID-19-Impfung beschrieben, wie sie auch mit Long-/Post-COVID in Verbindung gebracht werden."
Der NOZ-Artikel erläutert seine Gesamtauswertung mit der Zusammenfassung:
"467 Anträge wurden bereits genehmigt, mehr als 5.000 hingegen abgelehnt. In Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden bislang lediglich eine Handvoll Anträge genehmigt – in Bremen sogar noch gar keiner mit Leistungsanspruch."
Es gilt nach BMG-Definition das "Impfschadenrecht". Bundesweit wurden laut NOZ "5.597 Anträge noch gar nicht bearbeitet". 658 diesbezügliche Anträge hätten "sich aus anderen Gründen erledigt". 467 positive Bescheide über Impfschäden "bei 6.230 bereits bearbeiteten Anträgen entspricht einer Anerkennungsquote von 7,5 Prozent".
Zu dem Thema der weltweit nachweislich erforschten und dokumentierten Effekte der lebenseinschränkenden bis zu tödlichen Folgen nach Erhalt der mRNA-Wirkstoffinjektionen heißt es unter dem Punkt: "Was sind 'Langzeitfolgen' der Corona-Impfung und was ist über sie bekannt?" auf der Webseite des BMG:
"Die ersten in Europa verfügbaren COVID-19-Impfstoffe wurden bereits Ende 2020 bzw. Anfang 2021 zugelassen und befinden sich seitdem in der allgemeinen Anwendung. Seitdem wurden sie millionen- bzw. teilweise milliardenfach verimpft. Diese Impfstoffe und ihre Nebenwirkungen sind inzwischen gut bekannt – auch sehr selten auftretende Nebenwirkungen. In Einzelfällen können Nebenwirkungen gesundheitliche Schädigungen bedingen, die über einen langen Zeitraum anhalten."
Der NOZ-Artikel zitiert diesbezüglicher Thematik das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. In der Beantwortung heißt es laut der Wahrnehmung dieser Behörde:
"Ein Problem, es gibt nicht genug Gutachter. Und das ist kurzfristig auch kaum zu beheben. Problematisch ist zudem, dass in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen COVID-19 und einzelnen Erkrankungsbildern besteht."
"Impfnebenwirkungen können betroffene Personen direkt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als der für Impfstoffe zuständigen Bundesoberbehörde über ein Online-Formular melden", so im BMG-Ratgeber zu lesen. Dazu muss der erlittene Schaden jedoch "länger als sechs Monate bestehen" und zudem "ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem gesundheitlichen Schaden" nachgewiesen werden.
Die NOZ-Redaktion stellt für sich abschließend fest:
"Wird ein Impfschaden anerkannt, zahlt der Staat teils üppige Leistungen."
Je nach Einzelfall könnten das "eine Erstattung entstandener Kosten, eine lebenslange Rente oder auch eine Hinterbliebenenversorgung" bedeuten. "Wie viel Geld es dann genau gibt", hänge jedoch "von den konkreten Impfschäden ab".
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