Bundesgericht stoppt Bau von LNG-Pipeline vor Rügen

Auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Bundesverwaltungsgericht heute dem Gasnetzbetreiber Gascade aufgetragen, die Bauarbeiten an der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen vorläufig zu stoppen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Arbeiten an der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) gestoppt. Gasnetzbetreiber Gascade hat den ersten Seeabschnitt der Pipeline zum LNG-Terminal auf Rügen bereits verlegt.

Der Fernleitungsnetzbetreiber muss aber an mehreren Stellen die Leitung noch mit Sediment und Steinen abdecken, um den Meeresgrund wiederherzustellen. Aufgrund der Witterungsverhältnisse kam es dabei zu Verzögerungen, sodass der Fernleitungsnetzbetreiber beim Bergamt Stralsund eine Verlängerung der Bauzeit um die Monate Januar und Februar beantragt hat.

Dagegen ging die DUH beim Bundesverwaltungsgericht mit einem Eilantrag vor, weil die Arbeiten in die Laichzeit des Herings fallen. Das Gericht ist dem Antrag nun gefolgt.

Gascade bestätigte auf Anfrage den vorläufigen Baustopp. Ein Unternehmenssprecher erklärte:

"Bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Arbeiten im Greifswalder Bodden ausgesetzt."

Die Arbeiten zur Fertigstellung der Leitung seien von der Entscheidung aber nicht betroffen und würden fortgesetzt. Im zweiten Seeabschnitt der OAL laufen noch die Verlegearbeiten.

Die DUH spricht hingegen von einem Etappensieg. Sie möchte das gesamte Projekt für ein LNG-Terminal auf Rügen stoppen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner fordert:

"Die gewonnene Zeit muss nun genutzt werden, das Projekt grundsätzlich zu überdenken."

Die Laichzeit des Herings geht noch bis Ende April. Eine Realisierung des Projekts noch in diesem Winter scheine daher kaum möglich, zumal es auch bei den Arbeiten im Hafen Mukran zu Verzögerungen komme.

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