Für die destruktiven Rollfeld-Besetzungen der Klima-Chaoten "Letzte Generation" (LG), an drei deutschen Großflughäfen im Verlauf des Sommers 2023, hat die juristische Abteilung des deutschen Flugunternehmens Lufthansa die finale Rechnungsstellung mitgeteilt. Die Lufthansa-Tochter Eurowings fordert demnach laut Informationen der Bild-Zeitung 740.000 Euro Schadensersatz von der Aktivistentruppe. Vor dem Hintergrund der weiterhin mehrheitlich wohlwollenden medial-politischen Wahrnehmung im Land reagierte das LG-Social-Media-Team umgehend in gewohnt arroganter Manier.
So heißt es in einem X-Posting vom 18. Dezember:
"Hand drauf, liebe Lufthansa. Für unsere Protesten (sic) an Flughäfen 2022 und 2023 sollen wir 740.000 Euro Schadensersatzforderungen an die Lufthansa-Tochter Eurowings zahlen. Wir bieten Lufthansa und Eurowings an, gemeinsam die Verantwortung zu übernehmen, die wir jetzt brauchen.
Begleicht ihr die jährlichen sozialen Kosten eures verdammten CO2-Ausstoßes (6.000.000.000 Euro, gemäß dem Schaden von 185 Dollar/Tonne). Dann zahlen wir die 740.000 € Schadensersatz. Bis auf den letzten Cent."
Das X-Posting endet mit der bekannt weltfremden Anmaßung, sollte die Lufthansa bereit sein, "den durch sich verursachten Schaden der Allgemeinheit zu begleichen, sind wir bereit ihren Forderungen nachzukommen."
Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) erklärte den vermeintlich selbstbewussten Klima-Apokalyptikern, ebenfalls in einem X-Posting, die rechtliche (Real-)Grundlage zu der Schadensersatzforderung:
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erläuterte gegenüber dem WDR die erweiterte juristische Situation, ausgehend von der Tatsache, dass die Aktivisten die provozierten Schäden "vorsätzlich angerichtet" hätten, dadurch werde keine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Solmecke erklärt:
"Wenn konkreten Klima-Aktivisten nachgewiesen werden kann, dass diese einen Schaden angerichtet haben, dann sind sie auch zum Schadenersatz verpflichtet."
Ausgehend von einer zu befürchtenden Argumentation, dass schlicht kein Geld da sei, bleibe dann nur die Möglichkeit der Privatinsolvenz. "Wenn die Aktivisten sich drei Jahre wohlverhalten, kann eine sogenannte Restschuldbefreiung erteilt werden", so Solmecke. Dann wären sie nach drei Jahren schuldenfrei. Die Voraussetzungen hierfür seien aber sehr streng. Der Jurist führt aus:
"Das bedeutet, dass dann die Schulden ein Leben lang zurückgezahlt werden müssen."
Die kommenden Monate werden belegen, ob die Aktivistentruppe mit ihrer lapidaren Betrachtung von realen Ereignissen durchkommen wird oder ob die juristische Abteilung des klagenden Flugunternehmens nächste Schritte hinsichtlich der Forderungen einleiten wird.
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