Laut Pressemitteilung "Nr. 483 vom 18. Dezember 2023" des Statistischen Bundesamts bezogen in Deutschland "rund 482.300 Personen Ende 2022 Asylbewerberregelleistungen". Warum die Auswertung erfasster und vorliegender Zahlen ein Jahr in Anspruch nahm, wird in der Mitteilung nicht dargelegt. Verantwortlich für die Informationspolitik ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser, da das Statistische Bundesamt eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern darstellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelte, stieg die Zahl der nachweislichen Leistungsbezieher "damit gegenüber dem Jahresende 2021 um 21 Prozent oder rund 84.000 Personen. Darunter befanden sich "etwa 40.000 Personen aus der Ukraine".
Laut Statistikerfassung heißt es zum Thema der "Regelleistungsempfänger":
"63 Prozent (...) waren männlich und 37 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und 2 Prozent waren 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (52 Prozent), 29 Prozent stammten aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (12 Prozent) und der Irak (11 Prozent). 8 Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2022 stammten aus der Ukraine."
Seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Februar 2022 suchten rund eine Million Ukrainer ihren Weg nach Deutschland. Die Geflüchteten waren dabei vorerst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versorgt worden. Wenige Monate später, ab Juni 2022, wurden Antragsteller im Rahmen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) berücksichtigt.
Eine weitere Regelung erfasst nach individuellen Angaben im AsylbLG auch "besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen". Gewährt werden nach entsprechender Prüfung:
"Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG), sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie nach § 2 AsylbLG Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und Teil II des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch."
Die Mitteilung erwähnt, dass es im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg "aufgrund einer Meldeproblematik in einigen Kreisen zu einer Untererfassung der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen" kam. Laut Medienberichten kostete die Betreuung unbegleiteter Jugendlicher alleine die Hauptstadt, also damit die Steuerzahler, im Jahr 2022 über 82 Millionen Euro. 84 Prozent der Kinder und Jugendlichen kamen aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien, der Türkei und Libanon nach Berlin. Die Teenager werden laut dem Artikel "in abgeschlossenen, sicheren Räumen wie Wohngemeinschaften oder Hostels rund um die Uhr von Sozialpädagogen betreut."
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