Die Mitteilung aus Brüssel erfolgte via offizieller Pressemitteilung der EU-Kommission vom Montag. Diese habe demnach festgestellt, dass die milliardenschwere "Beihilfemaßnahme Deutschlands" für den börsennotierten Energieversorgungskonzern aus Essen mit den geltenden "EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht". Durch die benannten "Fördermittel" soll RWE damit für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier entschädigt werden, so die offizielle Begründung.
Nach dem beschlossenen Kohleausstiegsgesetz aus dem Juli 2020, noch unter federführender Regie der Großen Koalition von CDU und SPD, soll ab 2038 in Deutschland kein Strom mehr aus Kohle erzeugt werden. Im Anschluss an die letzten Bundestagswahlen vereinbarte dann die Ampel-Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag, den Kohleausstieg "idealerweise" von 2038 auf 2030 vorzuziehen. Bereits im Jahr 2020 stand durch die anvisierten Pläne die Diskussion im Raum, dass allein RWE für den Kohleausstieg bis zu zwei Milliarden Euro an Entschädigung erhalten könnte.
Die nun genehmigte Entschädigungszahlung hatte Deutschland bereits 2021 bei der EU-Kommission angemeldet, insgesamt geht es dabei um die Gesamtsumme von 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. 2,6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die Anlagen der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) vorgesehen. LEAG ist zweitgrößter Stromerzeuger Deutschlands und besteht aus der gemeinsamen Marke der Lausitz Energie Verwaltungs GmbH, Lausitz Energie Bergbau AG und der Lausitz Energie Kraftwerke AG, mit Sitz in Cottbus.
Im März 2021 leitete die Kommission ein eingehendes Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob die Pläne Deutschlands Beihilfen darstellen. Weiter heißt es in der Mitteilung:
"Im Dezember 2022 teilte Deutschland der Kommission eine Änderung der Vereinbarung zwischen Deutschland und RWE mit. So wurde unter anderem die Berechnung der entgangenen Gewinne von RWE geändert, um aufzuzeigen, dass die Entschädigung in Höhe von 2,6 Mrd. EUR gerechtfertigt und verhältnismäßig sei."
Das "eingehende Prüfverfahren" habe nun ergeben, dass die Maßnahmen zugunsten von RWE eine Beihilfe darstellen, da "dem Kraftwerksbetreiber ein Vorteil gewährt wird". Zum Thema der Kritik einer politisch und staatlich finanzierten Vorteilsschaffung eines Unternehmens erklärt die EU-Kommission in der Mitteilung:
"Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Maßnahme zu den EU-Umwelt- und Klimaschutzzielen schwerer wiegt als eine etwaige beihilfebedingte Verfälschung des Wettbewerbs. Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt."
Der derzeitige "Nettowert der entgangenen Gewinne" sei demnach höher als der Wert der Entschädigung. Demgegenüber wurde erst jüngst im Oktober seitens des von Robert Habeck geführten Wirtschaftsministeriums die temporäre Verfügung bekanntgegeben, die dem größten deutschen Stromerzeuger RWE erlaubt, zwei Kohleblöcke in seinem Kraftwerk Niederaußem und einen weiteren in seinem Kraftwerk Neurath vorerst wieder in Betrieb zu nehmen. Auf der Grundlage derselben Anordnung wird zudem der zweitgrößte Kohleversorger des Landes, die LEAG, zwei Blöcke des Kohlekraftwerks Jänschwalde reaktivieren ‒ dies aufgrund der rein politisch verantwortlichen "Versorgungsengpässe mit Gas in der Heizperiode 2023/2024".
Der heutige Beschluss betrifft dabei nicht das förmliche und parallel verlaufende Prüfverfahren der Kommission "in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahme zugunsten für LEAG". Die Kommission würde sich zu dieser Maßnahme "in konstruktivem Austausch mit den deutschen Behörden" befinden, auch in Bezug "auf die laufenden Kontakte zwischen den deutschen Behörden und LEAG".
Mehr zum Thema - Medienbericht: Habeck kündigt Scheitern des Kohleausstiegs an