In Thüringen machen sich CDU, AfD und vor allem die FDP dafür stark, keine Windränder im Wald zu errichten. Letztgenannte Partei hat einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes" eingebracht. Dieser Gesetzentwurf will Windenergieanlagen im Wald verhindern. Die Debatte darüber wird im Thüringer Landtag seit bereits einem Jahr hitzig geführt wird, wie der MDR berichtet.
Gemeinsam haben die drei Parteien die Gesetzesänderung jetzt vom Ausschuss zurück in das Plenum des Landesparlaments gebracht. Die zweite Lesung ist am Freitag. Dass sich CDU und FDP durch die AfD eine Mehrheit für ein politisches Vorhaben gegen die Minderheitsregierung in Thüringen sichern lassen, ist inzwischen erprobt. Und ist beim Thema "Windräder im Wald" ist das auch schon länger verabredet.
Wenn Wald in Thüringen anders als bisher genutzt werden soll, müssen vielfältige Interessen abgewogen werden. Das ist die gesetzliche Voraussetzung für eine Genehmigung. Die FDP will mit dem Gesetzentwurf der Aufforstung geschädigter Flächen und der Suche nach anderen Standorten für Projekte im Wald Vorrang einräumen.
Für eine weitere Ergänzung des Waldgesetzes gab es dann allerdings verfassungsrechtliche Bedenken im Plenum und auch im zuständigen Ausschuss des Landesparlaments. Diese betreffen die Pflicht, dass für jede Fläche, auf der Wald quasi beseitigt wird, die also mit einer Genehmigung anders genutzt werden soll, innerhalb von zwei Jahren an anderer Stelle aufgeforstet werden muss. Wer ein Windrad im Wald baut, muss also eine Fläche zur Aufforstung finden, dort Bäume tatsächlich pflanzen und das auch noch selbst bezahlen.
Diesen Passus will die FDP jetzt um den Satz ergänzen: "Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden." Im Klartext: Äcker und Grünland sind dann dafür tabu.
Flächen, die außerhalb von Wald und Feld dafür zur Verfügung stehen, sind im waldreichen, ländlichen Thüringen knapp. Kritiker befürchten: Die von der FDP betriebene Änderung des Waldesgesetzes könnte bewirken, dass niemand mehr Waldflächen "umnutzen" kann.
Und zwar einfach deshalb, weil niemand mehr Flächen für das verpflichtende Anpflanzen von Wald an anderer Stelle findet. Praktisch würde das bedeuten: Windräder im Wald werden unmöglich.
Der Sprecher der parlamentarischen Gruppe der FDP Thomas Kemmerich sagt, der Erhalt und die Aufforstung des Waldes stünden im Vordergrund. Das bloße finanzielle Interesse von Personen, die ihren Wald nutzen wollen, um Windräder zu errichten, müsse hinter den Schutz des Waldes zurücktreten. Die parlamentarische Gruppe der FDP habe den Gesetzentwurf von juristisch erprobten Menschen erarbeiten lassen und habe sich mit Experten juristischer Fakultäten beraten. Die Abgeordneten seien sicher, dass der Entwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Nun droht aber der Konflikt auf Bundesebene angesichts der "Klimawende": Die Bereichsleiterin Ramona Rothe der Servicestelle Wind bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) verweist auf die gesetzlichen Vorgaben für die Bundesrepublik. Wenn Thüringen für Windräder nicht bis 2032 2,2 Prozent der Landesfläche ausweisen kann, würde man in Berlin darüber entscheiden. Die Frage ist allerdings, ob die FDP als Koalitionspartner in der "Ampel" dabei mitspielen würde.
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