Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Emissionen von Verkehr und Gebäuden zu verringern. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Donnerstag hervor. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe.
Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist laut dem Urteil in mehreren Punkten rechtswidrig, da sie sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Klimaschutzgesetzes verstoßen habe. Die Ampelkoalition muss laut dem Urteil Programme auflegen, um den Gesetzesvorgaben bis 2030 nachzukommen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
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