Bundeskabinett beschließt Nachtragshaushalt für 2023

Das Bundeskabinett hat den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Dieser war nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts notwendig geworden. Der Bundestag muss noch zustimmen – und die Schuldenbremse auch für dieses Jahr aussetzen.

Die deutsche Bundesregierung hat nach dem Karlsruher Haushaltsurteil einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite in Höhe von 45 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden, die unter anderem bereits für "Energiepreisbremsen" und zur Unterstützung von Flutopfern genutzt wurden.

Damit der Nachtragshaushalt in Kraft treten kann, muss der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklären und die Schuldenbremse auch für dieses Jahr aussetzen – nach 2020, 2021 und 2022 das vierte Jahr in Folge. Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse will die Ampel insbesondere mit den hohen Energiepreisen begründen – die die Koalition mit ihrer Politik zu einem guten Teil selbst herbeigeführt hat. Der Bundestag soll noch vor Weihnachten entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die massive Aufstockung des "Klima- und Transformationsfonds (KTF)" durch nicht genutzte Kredite aus der Corona-Krise für unzulässig erklärt. Auch andere Sondervermögen des Bundes wie der "Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)", aus dem unter anderem die "Energiepreisbremsen" bezahlt werden, müssen eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dazu soll der Nachtragshaushalt für 2023 dienen, dem das Kabinett nun zugestimmt hat.

Am Mittag war bekannt geworden, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und die Wirtschafts- und Energieminister der Länder trotz des Haushaltsurteils an allen aus dem "Klima- und Transformationsfonds" zu finanzierenden Vorhaben festhalten wollen. Habeck erklärte nach einem Treffen:

"Alle Projekte, die wir konzipiert haben, müssen möglich gemacht werden."

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