Von Storch geht vors Verfassungsgericht, um weiter Mann und Frau sagen zu können

Das Selbstbestimmungsgesetz wirft einen langen Schatten voraus. Schon bei der Debatte darüber gab es eine erste Strafe wegen einer vermeintlich falschen Bezeichnung. Wird das Gesetz verabschiedet, dürfte es noch viel mehr Deutschen so gehen wie jetzt Beatrix von Storch.

Beatrix von Storch (AfD) hat heute erklärt, Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen, weil ihr in der Bundestagsdebatte zum Selbstbestimmungsgesetz ein Ordnungsruf erteilt worden war. Ihr Vergehen? Sie hatte den bayrischen Grünen-Abgeordneten Markus "Tessa" Ganserer einen Mann genannt. Nicht nur nach Ansicht der Sitzungsleitung, sondern auch nach Ansicht der übrigen Parteien des Bundestags war das eine Verletzung der Geschäftsordnung.

Juristisch gesehen ist von Storch auf der sicheren Seite: Solange das Selbstbestimmungsgesetz nicht in Kraft getreten ist, was bekanntlich bei keinem Gesetz der Fall ist, während es noch im Bundestag in der Lesung ist, gilt die bisherige rechtliche Definition, nach der sich die Bezeichnungen Mann und Frau an den physiologischen Gegebenheiten orientieren. Die Erteilung eines Ordnungsgelds, so von Storch, weil man die Wahrheit ausspreche, sei eine Verletzung ihrer Rechte als Bundestagsabgeordnete.

Das dürfte das erste, aber bei weitem nicht das letzte Verfahren sein, das durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die die Geschlechtsbezeichnung in die freie Entscheidung des Bezeichneten stellt, ausgelöst wird. Die künftigen Verfahren dürften allerdings erst einmal die Amtsgerichte blockieren und nicht das Verfassungsgericht beschäftigen ‒ außer, Beatrix von Storch, die sich von ihrem Fraktionskollegen Dr. Christian Wirth vertreten lässt, erzielt einen Überraschungserfolg, der das geplante Gesetz verhindert.

Mehr zum Thema - "Eine Symbiose von Gender-Gaga und Nordkorea" – Beatrix von Storch über Selbstbestimmungsgesetz