Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am Donnerstag einen vorläufigen Bewilligungsstopp für Darlehen an Häusle- und Wohnungsbauherren verhängt. Mit sofortiger Wirkung könnten bis auf Weiteres keine Anträge mehr dafür gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr beschieden werden, teilte die Förderbank auf ihrer Homepage mit. Förderdarlehen und Investitionszusagen aus vier betroffenen Programmen, die bereits zugesagt sind, würden aber gewährt, heißt es.
Betroffen sind die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen", "Energetische Stadtsanierung", die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Ob weitere Programme tangiert werden, ist zur Stunde unklar. Die KfW stehe im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob das Finanzierungsmoratorium auf weitere Programme anzuwenden sei. Aktuell würden die jeweiligen Ministerien prüfen, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hatte. Außerdem hatten die Richter entschieden, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen.
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