Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium auch den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt.
Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien am Dienstag.
In einem Papier, das der Bild vorliegt, heißt es:
"Um weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 41 BHO ab sofort gesperrt und bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen."
Die Bundesregierung hatte den Fonds im Jahr 2022 aufgelegt, um die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs, der gegen Russland gerichteten, nie dagewesenen Sanktionen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines abzufedern. Aus dem Steuerzahlertopf wurden auch die "Strom- und Gaspreisbremsen" bezahlt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die in der Geschichte der Bundesrepublik nie gekannte Neuverschuldung damals als "Doppel-Wumms" bezeichnet.
Bereits mit der am Montagabend verfügten Haushaltssperre für alle Ministerien zog Finanzminister Christian Lindner die Reißleine, um angesichts der unsicheren Haushaltslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitere Ausgabenzusagen zu verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung vergangene Woche 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter "Corona-Kredite" auf den sogenannten Klimafonds (KTF) verfassungswidrig war. Nun hat die Regierung keinen Zugriff mehr auf das Geld.
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