Die juristischen Ereignisse, die zu der ersten vorläufigen Disziplinarklage gegen die damals 51-jährige Lehrerin aus Oberbayern führten, ergaben sich in der Hochphase der sogenannten Corona-Krise im Jahr 2021. Die an einem Gymnasium der Stadt Landsberg am Lech tätige Frau weigerte sich im Unterricht den behördlich vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz in Form einer "Corona-Maske" zu tragen. Des Weiteren wurde ihr vorgeworfen, proaktiv auf maßnahmenkritischen Demonstrationen anwesend gewesen, wie auch als Rednerin in Erscheinung getreten zu sein. Das Verwaltungsgericht München entschied dann im Dezember 2021, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Verurteilte klagte gegen den Beschluss. Nun wurde die Revision final abgewiesen.
Medienberichte jener Zeit schilderten die Vorwürfe der zuständigen Schulbehörden gegenüber der eigenständig denkenden Pädagogin. So heißt es in einem Welt-Artikel, Bezug nehmend auf die im Disziplinarverfahren dargelegten Vorwürfe, aus dem Inhalt einer Rede der Lehrerin auf einer Demonstration zitierend:
"Stellen Sie sich nur mal vor, eine Person fängt an, keine Maske zu tragen in der Schule, in der ich unterrichte. Was passiert denn da? Da könnten andere ja auch noch auf die Idee kommen, dass sie Luft zum Atmen brauchen. Und vielleicht besser leben können."
Individuelle Entscheidungen, zum Thema des körperlichen Eigenschutzes, wurden medial-politisch forciert, auch über die Gesellschaft kritisch bis ablehnend betrachtet und hinterfragt. Die allgemeine Arbeitssituation verschärfte sich dann aufgrund der beeinträchtigten Atmosphäre in dem Gymnasium, sodass die Frau sich entschied, der Arbeit, also dem Unterricht fernzubleiben. Zudem soll sie während der Pandemie Eltern unterstützt haben, die ihre Kinder aus der Schule nehmen wollten. Die stellvertretende Schulleiterin teilte gegenüber Medien im Jahr 2021 mit:
"Ich darf Ihnen versichern, dass die Lehrkraft keinerlei Unterstützung bezüglich ihrer Haltung zu den Corona-Maßnahmen vonseiten der Schulleitung erhalten hat."
Die kritische Lehrerin machte sich unbeliebt, da sie sich in einem Video in den sozialen Medien unmissverständlich und provokativ in der Formulierung positionierte. So sagte sie in einer aufgezeichneten Rede:
"Es ist Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Abstand sich zu bewegen. Kinder vergiften sich mit den Masken!"
Im November 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Disziplinarmaßnahme nun final bestätigt, wie ein Gerichtssprecher auf Bild-Anfrage bestätigte. So heißt es: "Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt". Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Bild-Zeitung titelt im Duktus allbekannter Springerpresse-Häme: "Corona-Skeptikerin fliegt von Schule".
Mehr zum Thema - Corona-Aufarbeitung und "unerwiderte Solidarität": Alena Buyx provoziert