Der österreichische Internetkanal AUF1 darf nicht mehr per Satellit ausgestrahlt werden. Das entschied die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg aufgrund der Beurteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit sofortiger Wirkung.
Bei seiner Gründung im Mai 2021 trat AUF1 als alternatives Medium in Erscheinung, das sich unter anderem kritisch mit der damaligen Corona-Politik auseinandersetzte und oppositionelle Politiker ausführlich zu Wort kommen ließ, so wie jüngst den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.
Grund für das Ausstrahlungsverbot sollen aber angeblich nicht die verbreiteten Inhalte sein, sondern ein Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag. Dieser wird laut der Baden-Württemberger Medienaufsicht durch die Kooperation von AUF1 mit dem Stuttgarter Unternehmen Schwarz Rot Gold TV verletzt.
AUF1-Chefredakteur: "Behördenwillkür"
Das Programm von Schwarz Rot Gold TV wird seit dem 1. September 2023 per Satellit verbreitet. Knapp sechs Stunden Sendezeit pro Tag erhält die österreichische Media in res Medien GmbH, die Produktionsfirma von AUF1. Dieses Geschäft betrachtet die Medienaufsicht als verbotene "programmlichen Einflussnahme" durch Dritte, da Schwarz Rot Gold TV keine redaktionelle Kontrolle über die von AUF1 ausgestrahlten Inhalte habe.
Wilfried Geissler, Geschäftsführer von Schwarz Rot Gold TV, widersprach dieser Darstellung und sagte, er halte sich an die Auflagen der Medienaufsicht, insbesondere der Programmhoheit. AUF1 kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Verbot zu prüfen.
Die deutsche Konkurrenz ARD titelte über ihr Flaggschiff Tagesschau:
"Großangriff aufs Medienkartell" gescheitert"
Dem SWR teilte Chefredakteur Stefan Magnet in einer E-Mail mit, man werde immer Wege und Mittel finden, das AUF1-Programm "in die Breite zu bringen". Von Behördenwillkür werde man sich nicht aufhalten lassen.
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