Nordrhein-Westfalens grüner Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sieht sich gleich mehreren Vorwürfen der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Darüber berichtete die Zeitung Junge Freiheit am Dienstag. In einer Sondersitzung im Rechtsausschuss des Landtags am Montag befragten die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP den Justizminister zur Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
Kurz nach seinem Amtsantritt am 29. Juni letzten Jahres stoppte die Besetzung des OVG-Spitzenpostens mit einem Kandidaten, den noch sein Vorgänger Peter Biesenbach (CDU) befürwortet hatte. An seiner Stelle schlug Limbach mithilfe einer sogenannten Überbeurteilung eine Abteilungsleiterin im Innenministerium vor, die sich nach Ablauf der Frist beworben hatte.
Vor dem Ausschuss gab Limbach nun zu, dass "seine" Kandidatin eine Duzfreundin von ihm ist, die ihre Bewerbung auf das hohe Richteramt nach einem gemeinsamen Abendessen mit ihm eingereicht hatte. Es würde sich um einen politischen Eingriff in die formal unabhängige Justiz handeln. Das Bewerbungsverfahren um den Präsidentenposten des OVG Münster wurde wegen der Ungereimtheiten inzwischen unterbrochen.
Verwaltungsgericht: Überbeurteilung war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Münster bezeichnete Limbachs Eingriff in das Bewerbungsverfahren bereits als "rechtswidrig", "fehlerhaft" und "manipulativ". Limbach tat den Vorwurf hingegen als noch "nicht rechtskräftigen Beschluss eines einzelnen Verwaltungsgerichts" ab.
Nun entschied allerdings auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Fall der Klage eines unterlegenen Mitbewerbers ähnlich und urteilte, dass die zugunsten von Limbachs Freundin "getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft zustande gekommen" sei. Die Überbeurteilung sei rechtswidrig gewesen.
"Dem Minister der Justiz fehlte die Zuständigkeit für die Überbeurteilung der nicht in seinem Geschäftsbereich tätigen Bewerberin."
SPD und FDP hatten bereits zuvor den Rücktritt Limbachs gefordert. Die Grünen-Landtagsfraktion sprach hingegen von einer "Show-Veranstaltung" durch die Opposition, die mit den Fakten nichts zu tun habe. Das grüne Justizministerium legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
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