Von Tatjana Montjan
Verkehrssünder aus der Ukraine haben allein in Stuttgart in diesem Jahr mehr als 2.000 Verkehrsverstöße begangen und die als Strafe dafür vorgesehenen Bußgelder nicht bezahlt. Als Grund gibt die Stadtverwaltung an, dass sie keine Möglichkeiten hat, die ukrainischen Fahrzeughalter zu ermitteln.
Die Sache ist die, dass nach den allgemeinen deutschen Regeln ausländische Autos in der BRD nach einem Jahr Aufenthalt im Land deutsche Nummernschilder bekommen, also bei der örtlichen Zulassungsbehörde registriert werden müssen. Für Ukrainer scheint dies jedoch nicht zu gelten. Ihnen wurde in Baden-Württemberg das Recht eingeräumt, ihre Fahrzeuge weiterhin bis April 2024 mit ukrainischen Kennzeichen zu betreiben.
Dafür müssen sie zwar bei der Kommunalverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, darum scheren sie sich jedoch auch nicht. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart sagte, dass sein Ministerium keine Erkenntnisse dazu habe, wie viele Ukrainer sich an die Auflage halten.
Daher können alle, die weiterhin mit ukrainischen Kennzeichen fahren, ohne Angst vor einem deutschen Bußgeld Verkehrsregeln verletzen und falsch parken – in Deutschland sind die Fahrzeuge nicht registriert und über die ukrainischen Kennzeichen lassen sich weder Fahrer noch Halter ermitteln.
Das hat nun die Partei Alternative für Deutschland (AfD) verärgert, die nunmehr fordert, den Ukrainern ihre Privilegien zu entziehen. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Ruben Rupp von der AfD zeigte sich empört:
"Ukrainische Verkehrssünder erhalten einen Freifahrtschein – im Gegensatz zu Deutschen und EU-Ausländern. Ich fordere eine Pflicht für alle in Deutschland ansässigen Ukrainer, ihr Fahrzeug bei den Kfz-Zulassungsstellen zu registrieren, um endlich eine Gleichbehandlung herzustellen."
Offensichtlich fahren aktuell auch viele Ukrainer ohne gültige Haftpflichtversicherung auf deutschen Straßen. Zwar sind sie in der Regel in Besitz einer "Grünen Karte", viele dieser Karten sind jedoch inzwischen bereits abgelaufen. Die ukrainische Haftpflichtversicherung zahlt demnach nur im ersten Jahr nach der Einreise nach Deutschland. Ist das ukrainische Auto schon länger hier, entfällt der Versicherungsschutz. Wer als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unverschuldet in einen Unfall mit einem ukrainischen Auto verwickelt wird, dürfte künftig auf seinem Schaden sitzen bleiben.
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