Tino Chrupalla, Co-Vorsitzender der Partei AfD, musste am Mittwoch vergangener Woche in Ingolstadt vor einer geplanten Rede medizinisch behandelt und im Anschluss in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er aufgrund der körperlichen Beschwerden eine Nacht lang auf der Intensivstation überwacht wurde. Bis zum heutigen Tag ungeklärt ist weiterhin der mögliche Ablauf des gesamten Ereignisses. Bestätigt wurde seitens der behandelnden Ärzte, dass bei dem Politiker eine oberflächliche Rötung in Verbindung mit einer "Einstichverletzung" diagnostiziert wurde.
Am 11. Oktober, drei Tage nach den Landtagswahlen in Bayern und Hessen, korrigierte dann die ermittelnde Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihre bisherigen Angaben und gab in einer aktuellen Mitteilung zu Protokoll, dass sehr wohl auch "Blut auf Tino Chrupallas Kleidung" vorgefunden worden sei.
Chrupalla präsentierte genau eine Woche nach den Ereignissen vom 5. Oktober auf einer Pressekonferenz ihm vorliegende neue Untersuchungsergebnisse. Der Politiker ging des Weiteren ausführlicher auf die Tatsache ein, dass es seitens der Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer bisherigen Verlautbarungen zu den erwähnten Korrekturen kam. Der Politiker kritisierte laut Zusammenfassung des ZDF dabei die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft:
"Gegen die Staatsanwaltschaft will die AfD seit dem Wochenende eine Unterlassung erwirken: Er habe aus der Tagesschau von den Ergebnissen seiner Blutuntersuchungen erfahren, so Chrupalla. Diese waren ohne Hinweise auf verdächtige Substanzen geblieben. Die 'Pietät gebiete es', erst ihn zu informieren und dann die Presse."
In Reaktion darauf erfolgte die aktuelle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, laut der man sich "im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegt" und dabei zudem den "Auskunftsanspruch der Presse mit schutzwürdigen privaten Interessen des Betroffenen abgewogen" habe. Die AfD-Pressestelle verweist in einer Mitteilung auf die Tatsache von inhaltlichen Korrekturen in der Pressemitteilung:
"Die Staatsanwaltschaft korrigiert die Pressemitteilung von letzter Woche, wonach nur 'eine oberflächliche Rötung bzw. Schwellung' festgestellt worden sei. Sie bestätigt die drei Grundaussagen (...) Es hat eine Einstichverletzung gegeben. Diese Verletzung war im Arztbericht Teil der Diagnose, nicht der Anamnese (Voruntersuchung). Und sie hat Blut auf Tino Chrupallas Kleidung hinterlassen."
Die von Großteilen der berichtenden Medien erfolgte und vollzogene Unterstellung, dass der Hinweis von Blut auf der Kleidung nur deswegen im Arztbrief landete, weil Tino Chrupalla dies den Ärzten so angegeben hätte, erweist sich damit als Fehldarstellung von Tatsachen. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es weiter:
"Diese Blutanhaftung korrespondiert nach derzeitiger Einschätzung wohl mit der diagnostizierten Einstichverletzung."
Die Staatsanwaltschaft teilt zudem mit:
"Der Befund wird im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen, insbesondere den Feststellungen des Klinikums Ingolstadt, geprüft und in die Ermittlungen einbezogen werden."
Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt eindeutig von dem Arztbrief distanziert, der bei AfD-Chef Tino Chrupalla eine "intramuskuläre Injektion" diagnostiziert hatte. Laut einem Artikel der Jungen Freiheit konzentrierten sich ihre Ermittlungen nun auf die "weiterhin offene Frage, wann und auf welche Weise diese diagnostizierte Einstichverletzung des Herrn Chrupalla am rechten Oberarm im Rahmen der Wahlkampfveranstaltung am Theatervorplatz in Ingolstadt entstanden ist und wer diese verursacht hat" (Bezahlschranke).
Alle Ergebnisse der pathologischen Untersuchungen, die Tino Chrupalla in Dresden selbst veranlasste, nachdem das Krankenhaus Ingolstadt dies zuvor abgelehnt hatte, werden an die Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Ermittlungen weitergeleitet, so die AfD-Mitteilung vom 11. Oktober informierend. Ein Polizeisprecher gab dem ZDF zu Protokoll, dass "die Ergebnisse von Chrupallas Blutproben und den Tests an seiner Kleidung diese Woche wohl nicht mehr vorliegen werden."
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