Von Felicitas Rabe
Im März 2021 hatte der Journalist Florian Osrainik gegen die nächtliche Ausgangssperre in Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr früh war sie als eine der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie angeordnet worden.
Zweieinhalb Jahre sind nun vergangen, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat immer noch keine Sachentscheidung getroffen. Warum dies so ist, kann nur vermutet werden. Auf Nachfragen zum Sachstand gab es immer wieder andere Erklärungen. Zuletzt hieß es, die Akten seien von einem Wasserschaden betroffen und befänden sich derzeit zur Trocknung bei einer Spezialfirma – sie könnten daher nicht bearbeitet werden.
Zunächst erhob Osrainik über seinen Rechtsanwalt Matthias Richter einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre in Bayern, die man für ungeeignet und unverhältnismäßig erachtete. Denn auch zu Beginn der Pandemie konnte das Verbot des Ausgangs für ein Verweilen im Freien nur verhältnismäßig sein, wenn es über eine Kontaktbeschränkung hinaus einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten konnte, physische Kontakte zu reduzieren und dadurch die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Dass die Ausgangssperre (und andere Maßnahmen) ungeeignet und nicht erforderlich sind, hatte damals schon der renommierte Professor der Stanford-Universität John P. A. Ioannidis festgestellt. Allerdings war er einer der Wissenschaftler, die von der öffentlichen Meinung als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt wurden.
Das Eilverfahren wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung: Der Gesetzgeber kann nicht erst dann tätig werden, wenn es zu spät ist. Die Maßnahme sei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig. Auf die Ablehnung erfolgte am 12. April 2021 die "Normenkontrollklage" gegen die nächtliche Ausgangssperre in Bayern. Ausführlicher als im Eilantrag begründete Rechtsanwalt Richter, warum die Maßnahme unverhältnismäßig war. Nachdem die Ausgangssperre außer Kraft war, wurde der Antrag umgestellt auf die Feststellung, dass die Maßnahme unzulässig war.
"Die Ausgangssperre stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Einen solchen Eingriff hat es seit 1945 nicht mehr gegeben. (…)", hieß es in der Begründung des Anwalts.
In einem anderen Verfahren entschied dann am 22. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht, dass die Ausgangssperre unzulässig war. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, auf dessen Begründung im Verfahren Bezug genommen wurde, wäre zu erwarten, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre für unzulässig erklärt. Aber auch nach zweieinhalb Jahren entscheidet das Gericht nicht.
Als Hintergrund der Verschleppung vermutet der Rechtsanwalt die hohen Kosten, die damit auf den Freistaat Bayern zukämen. Demnach müsste der Freistaat Bayern in all diesen Verfahren die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zahlen, berichtete Richter im Gespräch mit der Autorin.
Zudem würden viele Kläger dann auch Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern geltend machen. Und so sei der Einzige, dem diese Verzögerung der Gerichtsverfahren nütze, der Freistaat Bayern. Die Kläger hingegen würden auf ihren Kosten sitzen bleiben. Bei einem Streitwert von 20.000 Euro seien das jeweils 3.000 bis 4.000 Euro an Anwaltsgebühren – im Voraus.
Florian Osrainik will sich nicht länger hinhalten lassen. Die Begründung mit dem angeblichen Wasserschaden habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Rechtsanwalt Richter bereitet deshalb eine Untätigkeitsbeschwerde vor sowie eine Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld wegen der unzulässigen Ausgangssperre.
Der Wirtschaftswissenschafter und Journalist Florian Osrainik machte sich in der sogenannten Coronakrise als Autor von maßnahmenkritischen Sachbüchern einen Namen. Sein Buch aus dem März 2021 "Das Corona-Dossier: Unter falscher Flagge gegen Freiheit, Menschenrechte und Demokratie" wurde zum Spiegel-Bestseller. Sein Rechtsanwalt Matthias Richter engagiert sich bei den Anwälten für Aufklärung.
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