Am Montag beginnt am Landgericht Bonn die Hauptverhandlung gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Warburg-Bank, Christian Olearius. Dem inzwischen 81-jährigen Banker wird vorgeworfen, durch betrügerischen Handel mit Cum-Ex-Aktien Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert das als Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall und beziffert den Steuerschaden in der Summe der 14 der Warburg Bank angelasteten Einzelfälle auf rund 280 Millionen Euro.
Olearius hat laut Anklage die Cum-Ex-Geschäfte nicht persönlich ausgeführt, es wird ihm aber ein sogenanntes Organisationsverschulden vorgeworfen. Zudem habe er jedes Mal im Bewusstsein der betriebenen Cum-Ex-Manipulationen die Steuererklärung der Bank unterzeichnet, durch die die Steuererstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn erreicht wurde. Dies habe er, wirft die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsmann vor, in betrügerischer Absicht getan. Olearius war über Jahrzehnte Chef und Miteigentümer der Hamburger Warburg Bank.
Der Angeklagte soll sich für das Kreditinstitut detailliert mit dessen Strategien befasst und auch von den Mitarbeitern dort initiierte Cum-Ex-Geschäfte abgesegnet haben. Er soll in alle Planungen eingebunden gewesen sein, sodass er sämtliche Abläufe gekannt und die maßgeblichen Entscheidungen getroffen haben soll. In den unterzeichneten Steuererklärungen soll, wie Olearius wusste, unter Auslassung von Angaben zu umfassenden vorherigen Abstimmungen bezüglich der in betrügerischer Absicht vereinbarten Leerverkäufe von Cum-Ex-Aktionen, auf die zuvor keine Kapitalertragsteuer für die Dividendenkompensationszahlungen abgeführt wurde, die Anrechnung oder Erstattung der (nicht gezahlten) Kapitalertragsteuer beantragt worden sein.
Die Strafkammer hat bisher 28 Sitzungstermine anberaumt, die sich bis März 2024 hinziehen.
Der Prozess erregt auch dadurch Aufsehen, dass ein Prominenter die Verteidigung des Angeklagten übernommen hat. Dabei handelt es sich um den ehemaligen CSU-Politiker und bekannten Anwalt Peter Gauweiler. Dieser ließ durchblicken, dass die Verteidigung anstreben wird, eine langjährige Haftstrafe für den 81-jährigen Angeklagten zu vermeiden. Das ist keine leichte Aufgabe: Der Bundesgerichtshof hatte bereits vor einigen Jahren entschieden, dass bei Steuerschäden in Millionenhöhe eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren grundsätzlich nicht mehr infrage komme. Olearius selbst ließ durchblicken, dass er bestreitet, Straftaten begangen zu haben.
Politische Brisanz hat der Fall dadurch, dass der amtierende deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Verdacht steht, nach Vorsprache unter anderem durch Olearius angeordnet zu haben, dass die Hamburger Finanzverwaltung die gesetzlichen Fristen für eine Rückerstattungsforderung gegen die Warburg-Bank wegen der besagten betrügerisch erlangten Steuererstattungen im Cum-Ex-Komplex verstreichen lässt. Scholz war zum damaligen Zeitpunkt Regierender Bürgermeister Hamburgs.
Olearius ist nicht der erste Banker, der wegen betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte und damit verbundener Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Seit dem Jahr 2020 wurden in einer ganzen Reihe von Prozessen Beteiligte an der Steuerhinterziehung mithilfe von Cum-Ex-Aktiendeals verurteilt. An der Staatsanwaltschaft Köln, die wegen des Sitzes des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn die örtliche Zuständigkeit für Cum-Ex-Fälle innehat, arbeiten aktuell 30 Staatsanwälte und 150 Ermittlungsbeamte an der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes. Es wird in 120 Verfahren gegen etwa 1.700 Verdächtige ermittelt.
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