Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren, wie das bayerische Verwaltungsgericht am Freitag entschied.
Das Gericht schreibt in einer Pressemitteilung, dass Anhaltspunkte dafür bestünden, dass es in der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Eine Beschwerde der bayrischen AfD gegen die Beobachtung des Verfassungsschutzes wurde damit in einem Eilverfahren zurückgewiesen.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.
Die AfD gewann während der Flüchtlingskrise 2015 an Popularität und zog 2017 mit mehr als 12 Prozent der Stimmen erstmals in den Bundestag ein. Mittlerweile sitzt sie auch in 14 Bundesländern in den Landesparlamenten.
Nach der Partei Die Linke ist die AfD erst die zweite Partei in Deutschland, die, obwohl im Bundestag vertreten, vom Verfassungsschutz als ganze Partei beobachtet werden darf.
Bei aktuellen Umfragen vom September steht die AfD bundesweit zwischen 21 und 23 Prozent und wäre damit nach der CDU die zweitstärkste Kraft in Deutschland.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kommt kurz vor den Landtagswahlen in Bayern, die am 8. Oktober stattfinden. Bei den letzten Umfragen im September liegt die AfD zwischen 13 und 14 Prozent und wäre damit die viertstärkste Kraft im Bundesland Bayern.
Mehr zum Thema – Nun auch Brandenburg und Hessen: AfD-Zustimmung wächst und wächst