Nachdem der Staat vor drei Jahren mit Beginn der Coronamaßnahmen auch Sonderregelungen zur Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen geschaffen hatte, greifen nun wieder die üblichen Pflichten zur rechtzeitigen Abgabe von Insolvenzanträgen. Viele deutsche Firmen können gegenwärtig eine Pleite nicht mehr abwenden. Wie die Welt berichtet, lag die Anzahl der "Regelinsolvenzverfahren" im vergangenen August um 13,8 Prozent über der Zahl des Vorjahresmonats, so die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Im Juli 2023 habe der Anstieg im Jahresvergleich sogar 23,8 Prozent betragen.
In die Statistik würden nur Verfahren eingehen, die nach einer ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts eröffnet wurden. Üblicherweise läge der Zeitpunkt, zu dem ein Insolvenzantrag gestellt worden sei, häufig drei Monate davor.
So kann das Statistische Bundesamt inzwischen für das erste Halbjahr 2023 endgültige Zahlen präsentieren. Demzufolge haben die Amtsgerichte von Januar bis Juni dieses Jahres 20,5 Prozent mehr Insolvenzen gemeldet als im Vorjahr, was absolut 8.571 Unternehmensinsolvenzen entspreche. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich im ersten Halbjahr 2023 auf etwa 13,9 Milliarden Euro – im Gegensatz zu "nur" 8,2 Milliarden Euro im Jahre 2022.
Das Auslaufen der seit 2020 bestehenden Sonderregelungen, die auch die Folgen der im Zuge der Ukraine-Krise verhängten antirussischen Sanktionen – wie etwa den drastischen Kostenanstieg bei Energieträgern und Rohstoffen – abmildern sollten, haben den Anstieg der Insolvenzen in diesem Jahr erwarten lassen.
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