Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hatte den Virologen Alexander Kekulé vor kurzem des Dienstes enthoben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat diese Entscheidung am Mittwoch bekräftigt, wie die Welt berichtet.
Der 64-Jährige – der kurz vor der Pension steht – soll nach Ansicht der Universität seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt haben.
Die MLU hatte bereits im Dezember 2021 eine "vorläufige Dienstenthebung" erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Universität nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die MLU den Angaben des Gerichts zufolge entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Daraufhin hatte sich der Virologe juristische Hilfe gesucht und an das Verwaltungsgericht in Magdeburg gewandt.
Dort hatte man jedoch "keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Dienstenthebung. Es sei derzeit "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe", hieß es in der Mitteilung. Das rechtfertige auch die "Entfernung" aus dem Beamtenverhältnis.
Kekulé erklärte bereits 2021, dass er schon lange, aber vergeblich für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts kämpfe. Er meint: Die Universität versuche offensichtlich, ihn mit Vorwürfen loszuwerden.
Das ein oder andere Mal hatte Kekulé während der "Corona-Krise" die "Corona-Maßnahmen" kritisiert. So mahnte er im November 2021 an, dass durch den Impfstoff und die 2G-Regelungen bei vielen Bürgern falsche Erwartungen geweckt wurden – die nicht eingelöst wurden, ganz im Gegenteil. Im Mai 2022 hatte er die STIKO-Empfehlung für die Kinder-"Impfung" als nicht nachvollziehbar bezeichnet.
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