Das Erfurter Landgericht hat den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben und den Schulen verboten, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Das Landgericht erklärte, Dettmar habe dieses Verfahren aktiv generiert.
Das Thüringer Oberlandesgericht hatte die Entscheidung des Familienrichters später mit der Begründung aufgehoben, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Gegen den heute 60-jährigen Dettmar wurde ein Disziplinarverfahren beim Richterdienstgericht eingeleitet, das mit seiner vorläufigen Suspendierung endete.
Im Verfahren vor dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag drei Jahre Haft für den Familienrichter gefordert. Die Staatsanwältin warf ihm vor, er habe mit seinem Beschluss "ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen". Dafür habe er die Kinder "als Marionetten missbraucht" und sein Amt mit Füßen getreten. Nach Überzeugung der Staatsanwältin habe der Angeklagte gezielt nach Kindern gesucht.
Er habe dann zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm das quasi vorgetäuschte Kinderschutzverfahren ermöglichten. Der Staatsanwältin zufolge sei es ihm nur darum gegangen, gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. Die Kinder hätten ihm als "Mittel zum Zweck" gedient. Im Gerichtssaal zitierte sie aus Mails und Chats, die ihre Auffassung bestätigen sollten.
Dettmar selbst erklärte im Prozess, es sei ihm bei seiner Entscheidung ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen. Er würde jederzeit wieder so handeln. Auch nach Auffassung des Verteidigers, der auf Freispruch plädierte, ging es dem Angeklagten nur um das Kindeswohl.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft kündigten die Prüfung einer Revision beim Bundesgerichtshof an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem Richter der Verlust seines Amtes und seiner Pension.
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