Verstoß gegen § 130 StGB? Baerbock billigt Kriegsverbrechen der Ukraine

Annalena Baerbock sieht die Drohnenangriffe auf Russland als durch das Völkerrecht gedeckt. Die Auffassung ist fragwürdig, denn die Angriffe richten sich gegen zivile Ziele. Sie stellen mutmaßlich Kriegsverbrechen dar. Billigt Baerbock damit Kriegsverbrechen und macht sich strafbar?

Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Drohnenangriffe der Ukraine auf zivile Infrastruktur in Russland für vom Völkerrecht gedeckt. Diese Auffassung vertrat sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna in Berlin.

Die Auffassung Baerbocks ist mit der deutschen Rechtssprechung nur schwer in Einklang zu bringen. Auf der Seite des Bundeskriminalamtes wird darauf hingewiesen, dass Kriegsverbrechen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können.

"Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc."

Die Drohnenangriffe der Ukraine auf russische Städte, insbesondere auf Moskau, richten sich aber nicht gegen militärische Einrichtungen, sondern gegen zivile Ziele und stellen damit nach deutscher und internationaler Rechtsauffassung Kriegsverbrechen dar.

Das gilt auch für den täglichen Beschuss von Zivilisten und ziviler Infrastruktur in den Städten Donezk und Lugansk. Die Ukraine schießt mit vom Westen gelieferten Waffen und Munition auf Wohnviertel, Schulen und Krankenhäuser. Zum Einsatz kamen dabei zuletzt vermehrt auch von den USA gelieferte Streubomben. Seit der Lieferung von Mittelstreckenraketen des Typs Storm Shadow durch Großbritannien geriet auch Lugansk wieder unter Beschuss. Mit der Lieferung deutscher Marschflugkörper vom Typ Taurus ist mit einer Ausweitung ukrainischer Kriegsverbrechen zu rechnen.

Mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs sind diese Verbrechen vor deutschen Gerichten auch dann verhandelbar, wenn die Täter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie können in Deutschland zur Anzeige gebracht werden.

Seit der Verschärfung des Paragrafen 130 StGB im November 2022 ist zudem die Leugnung, Verharmlosung und Billigung von Kriegsverbrechen in Deutschland justiziabel. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen Baerbocks brisant. Macht sich die deutsche Außenministerin mit ihrer Billigung und Leugnung ukrainischer Kriegsverbrechen strafbar?

Zuvor hatte bereits der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter die Drohnenangriffe auf Moskau legitimiert. Die Angriffe richteten nur geringen Schaden an und seien notwendig, um die russische Bevölkerung über den Krieg zu informieren, hatte der CDU-Politiker die mutmaßlich ukrainischen Kriegsverbrechen verharmlost.

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