Das sächsische Justizministerium hat Disziplinarklage gegen Jens Maier, den im März 2022 suspendierten Richter am Landgericht Dresden und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten, erhoben. Laut Pressemitteilung des Ministeriums, die am 16. August veröffentlicht wurde, wird ihm die Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt am Landgericht Dresden vorgeworfen.
Die Disziplinarklage bezieht sich auf Äußerungen von Jens Maier vor seiner Wahl in den Bundestag. Im Jahr 2017 habe er über die Gewalttaten des norwegischen faschistischen Terroristen Anders Breivik unter anderem geäußert, dieser sei "aus Verzweiflung" zum Massenmörder geworden. Über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite geschrieben:
"GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!"
Die Klage wurde bei dem am Leipziger Landgericht ansässigen sächsischen Dienstgericht für Richter erhoben.
Parallel dazu läuft das Verfahren wegen der vom Leipziger Dienstgericht im vergangenen Jahr verfügten vorzeitigen Versetzung von Jens Maier in den Ruhestand weiter. Gegen das Urteil des Leipziger Dienstgerichts, mit dem seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt wurde, hat der suspendierte Richter Rechtsmittel eingelegt. Das Dienstgericht für Richter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird darüber voraussichtlich am 5. Oktober verhandeln.
RT DE hatte über den Fall Maier im Februar und März letzten Jahres berichtet. Das sächsische Justizministerium hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass es eine Wiederbeschäftigung des AfD-Abgeordneten im Richterdienst nach dessen Ausscheiden aus dem Bundestag nicht verhindern könne, dann aber auf politischen Druck aus den Reihen der Linken und Grünen doch Richteranklage erhoben. Diese hatte, wie geschildert, Erfolg.
Der 1962 in Bremen geborene Jens Maier stand seit 1991 im Dienst der sächsischen Justiz, bis er 2017 für die AfD in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Das Beamtenrecht gibt Bundestagsabgeordneten das Recht zur Rückkehr in das Amt und in die Position, die sie vor ihrer Wahl innehatten. Diese gesetzliche Garantie wurde im Fall des Jens Maier durch "kreatives" Vorgehen ausgehebelt.
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