Wegen "Volksverhetzung": Sucharit Bhakdi muss erneut vor Gericht

Die Kieler Staatsanwaltschaft legt gegen den Freispruch des Amtsgerichts Plön Berufung ein. Der 76-jährige Professor für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi muss wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor die zweite Instanz. Im ersten Verfahren hatte die Staatsanwältin 180 Tagessätze in Höhe von jeweils 90 Euro als Strafe gefordert.

Eine Sprecherin des Kieler Landgerichts teilte am Dienstag mit, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für Sucharit Bhakdi Berufung eingelegt habe. Der Professor für Mikrobiologie und Mediziner musste sich am 23. Mai wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Plön verantworten, und war freigesprochen worden.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag berichtete, wird das Kieler Landgericht jetzt neu über die Strafbarkeit von Bhakdis Aussagen verhandeln. Es gehe dabei um die Frage, ob sich der 76-jährige Wissenschaftler mit seinen Äußerungen im Wahlkampf 2021 und seinen Äußerungen in einem Interview wegen mutmaßlicher Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung im Sinne § 130 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht habe.

Bhakdi soll im April 2021 Kritik an der Impfpolitik in Israel geäußert haben. Diesbezüglich wurde ihm anschließend vorgeworfen, er habe dabei auch zum Hass gegen Menschen jüdischen Glaubens aufgestachelt. Zudem soll er jüdische Menschen "böswillig verächtlich gemacht haben." Angeblich, so die Staatsanwaltschaft, habe er im September 2021 in Kiel anlässlich einer Rede die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen mit einem "Endziel" in Verbindung gebracht. Und schließlich soll er das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft verharmlost haben.

Der aus Thailand stammende gläubige Buddist Sucharit Bhakdi gehört in Deutschland zu den bekanntesten intellektuellen Kritikern der Coronapolitik und insbesondere der mRNA-Impfstoffe. Er ist Gründer der Organisation "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V.".

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