Teures Heizungsgesetz: Bundesregierung gibt noch vor Verabschiedung Millionen für "Berater" aus

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Schweinsgalopp gerade noch einen Riegel vorgeschoben. Wie sich herausstellte, haben für die Vorbereitung des Regelwerks, das Kosten in Milliardenhöhe verursachen wird, sogenannte "Berater" bereits Millionen Euro kassiert.

Trotz langer Vorbereitung konnte der Bundestag ein Lieblingsprojekt der "Ampelkoalition", das Heizungsgesetz aus dem Ressort von Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grünen), nicht mehr vor der Sommerpause verabschieden. Zwar hatte die Bundesregierung seit Herbst 2021 an dem Gesetzesprojekt gearbeitet, sich dabei jedoch nicht allein auf die beamteten Experten in den eigenen Ministerien verlassen. Im Zuge des Vorhabens sind Millionen Euro Steuergeld an sogenannte externe "Berater" geflossen.

Honorare

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion musste die Bundesregierung zugeben, dass sie den hochumstrittenen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mithilfe von verschiedenen Beratungsinstituten erstellt hat. Darüber berichtet die Welt, der die Antwort des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Philipp Nimmermann, vorliegt.

So sei das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) bereits im Herbst 2021 von der neuen Bundesregierung mit der "Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz" beauftragt worden. Das eingeholte Gutachten sollte sich auf drei "Arbeitspakete" stützen, die 19 "Unterarbeitspakete" enthielten – mit deren Bearbeitung wiederum weitere Beratungsinstitute beauftragt wurden. Mit den Unteraufträgen wurden unter anderem das Freiburger Öko-Institut, die Deutsche Energie-Agentur, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult bedacht. In seiner Antwort bezifferte Staatssekretär Nimmermann die Aufwendungen für die eingeholten Gutachten auf "1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer", wobei er unterstrich, dass es sich dabei um einen "Festpreis" für alle Arbeitspakete handelte, "inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete".

Interessen von dritter Seite

Für die Linksfraktion kommentierte der Co-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch die fragwürdige Verwendung der Steuergelder wie folgt:

"Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte. … Womöglich wurde dem Habeck-Ministerium einiges eingetrichtert."

Bereits Mitte April habe die Linke vorgeschlagen, zunächst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, bevor Hausbesitzer zum Einbau neuer und teurer Heizungsanlagen verpflichtet würden. Doch die von der Bundesregierung beauftragten Experten hätten sich dieser Empfehlung nicht angeschlossen.

Berater weisen Kritik zurück

Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dies hatten die "Ampelparteien" in ihrem Koalitionsvertrag zusammen mit einer obligatorischen und "flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung" festgelegt, jedoch dazu keine konkreten zeitlichen Vorgaben gemacht.

Der Geschäftsführer des Heidelberger ifeu-Instituts, Martin Pehnt, habe, so die Welt, die Kritik von Bartsch zurückgewiesen. Eine "mögliche kommunale Wärmeplanung" sei bei dem Gesetzesvorhaben "immer mitgedacht" worden. Schon der erste Entwurf des GEG habe eine "Verzahnung" mit der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen. Beratungsinstitute wie das ifeu, so Pehnt, würden bereits seit über zwanzig Jahren darauf hinweisen, eine kommunale Wärmeplanung wie in skandinavischen Ländern verpflichtend zu machen. Die Vorgängerregierung habe dies versäumt.

Dennoch betrachtet der Linken-Abgeordnete Bartsch das Heizungsgesetz für "undurchdacht und unseriös". Als "Lehre für die Zukunft" müsse der Einfluss externer Berater "radikal reduziert" werden.

Die Enthüllungen über die Berater-Honorare in Millionenhöhe für das Heizungsgesetz folgen auf die sogenannte Graichen-Affäre, durch die enge personelle Verflechtungen zwischen dem von Robert Habeck geführten Ministerium, seinem früheren Staatssekretär Patrick Graichen, dessen Familienmitgliedern und Beratungsinstituten wie dem Öko-Institut öffentlich wurden. Graichen sah sich zudem mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Als skandalös entpuppten sich auch Firmenbeteiligungen von Habecks Staatssekretär Udo Philipp, da die fraglichen Unternehmen von Bundesförderprogrammen profitierten. Schließlich hatte Robert Habeck als neue Leiterin der Grundsatzabteilung seines Hauses Elga Bartsch eingesetzt, die zuvor Abteilungsleiterin für Wirtschaftspolitik bei BlackRock gewesen war.

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