Der besondere Schutz von Minderjährigen und Schwangeren lag bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seinem fordernden Agieren als verantwortlicher Minister in der Corona-Krise nicht im Fokus seiner Maßnahmenpolitik. Nun soll künftig laut dem Minister "in allen Fahrzeugen, also auch in Privat-Pkw, ein Rauchverbot gelten, wenn Minderjährige und Schwangere mit im Auto sitzen". So lauten die bekannt gewordenen Pläne, die dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen.
Die Umsetzung des möglichen Rauchverbotes ist inhaltlicher Bestandteil des Referentenentwurfs für die anvisierte Cannabis-Legalisierung der Ampelkoalition. Der Entwurfstext enthält demnach auch eine Modifizierung des Nichtraucherschutzgesetzes. So heißt es laut RND in der Gesetzesbegründung:
"Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders gefährdete Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet."
Ungeborene und Minderjährige sind laut Wahrnehmung von Minister Lauterbach "besonders gefährdet", da sie sich "der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen drohe, nicht entziehen könnten". Des Weiteren heißt es argumentativ im BMG-Entwurf, dass "verschiedene Studien belegen, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch ist". So "könne auch das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft schwere Erkrankungen auslösen".
In einem symptomatischen, mehr als dramatisch formulierten Text seitens des BMG, ausgehend der jüngsten warnenden und mahnenden Führungsrolle von Karl Lauterbach in der Bundespolitik, heißt es weiter zum Thema allumfassender Eventualitäten:
"Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod."
Der Gesetzesentwurf behauptet, dass ein "kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs durch verschiedene Studien belegt" sei. So soll bereits "beim Rauchen einer Zigarette die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide ansteigen".
Der Referentenentwurf wurde demnach bereits mit allen entsprechenden Ressorts abgestimmt und wird nun abschließend mit den betroffenen Verbänden besprochen. Hinweise, wie ein mögliches Verbot kontrolliert werden könnte, werden in dem RND-Artikel nicht dargelegt. Diesbezüglicher Problematik heißt es, dass das Bundesnichtraucherschutzgesetz bis lang "bei einem Vorstoß gegen Rauchverbote eine Geldbuße vorsieht, wobei dort kein konkreter Betrag genannt wird".
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