Am Donnerstagmorgen hat die GSG 9 der Bundespolizei an mehreren Standorten insgesamt sieben mutmaßliche Islamisten aus Tadschikistan, Turkmenistan und Kirgisistan festgenommen. Die Polizisten vollstreckten in Düsseldorf, Gladbeck, Gelsenkirchen, Warendorf, dem Rhein-Sieg- und Ennepe-Ruhr-Kreis Haftbefehle des Generalbundesanwalts. Durchsuchungen gab es auch in Niedersachsen und den Niederlanden. Auch die niederländischen Behörden meldeten die Festnahme von zwei Verdächtigen.
In einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts heißt es, dass die Beschuldigten dringend verdächtigt werden, "eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben". Außerdem werde "ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) vorgeworfen".
Konkret formulierte die Behörde die gegen die Verdächtigen erhobenen Vorwürfe so:
"Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit Längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers "Islamischer Staat Provinz Khorasan" (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht."
Die Beschuldigten hätten seit April 2022 Geld für den IS gesammelt und dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland transferiert. Sie würden am Donnerstag und Freitag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser werde ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
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