"Vollkommen inakzeptabel": Habecks Heizungsgesetz wird im Eilverfahren durch den Bundestag gedrückt

Nach langem Hin und Her steht der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes – und soll bis zum Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Damit bleibt keine Zeit, um Kritik und Einwände von Sachverständigen zu berücksichtigen. Kritisiert wird neben der Eile auch der Inhalt des Entwurfes.

Die Ampelkoalition will ihr umstrittenes Heizungsgesetz noch in dieser Woche durch den Bundestag bringen – also noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Am Freitag hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den finalen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, gerade noch rechtzeitig, um das parlamentarische Verfahren zu durchlaufen. Vorausgegangen waren monatelange und kontroverse Debatten des Grünen-Politikers mit den Koalitionspartnern aus SPD und FDP. 

Am Montagmittag sollen im Bundestag die Sachverständigen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) angehört werden. Die Wirtschaftsvertreter, Verbraucherschützer und Umweltlobbyisten hatten nur zwei Tage Zeit, um den über hundert Seiten starken Entwurf zu lesen. Dass ihre Kritikpunkte noch in das Gesetz einfließen, muss angesichts des knappen Zeitrahmens als unwahrscheinlich gelten.

Einer der Sachverständigen, der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, kritisierte gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) den Gesetzgebungsprozess als "vollkommen inakzeptabel":

"Ein solches Verfahren, wie wir es beim GEG erleben, ist unserer Demokratie unwürdig. Wenn die Zeit für eine intensive Beratung eines dermaßen entscheidenden Gesetzes fehlt, dann schadet das der gesamten Energiewende massiv."

Habeck dürfte es mit der schnellen Verabschiedung des Gesetzes vor allem darum gehen, das Reizthema vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen im Herbst aus den Schlagzeilen zu bekommen, um den in den Umfragen kräftig abgesackten Grünen nicht weiter zu schaden. Gedaschkos Kommentar: 

"Nicht der Parteifriede sollte das zentrale Anliegen der Verantwortlichen sein, sondern gesellschaftlich funktionierender Klimaschutz."

Kritik am Verfahren kam auch aus der Opposition im Bundestag. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte gegenüber der Welt:

"Nach unwürdigem Feilschen und Gezerre will die Ampel ihr unausgegorenes Ideologieprojekt eines Heizungsdiktats noch vor der Sommerpause mit aller Macht durch den Bundestag peitschen. Ein solches Gesetz trotz seiner dramatischen Tragweite auch noch derart übers Knie zu brechen, zeugt von einer Missachtung demokratischer Grundsätze. Wir stellen uns diesem Vorgehen entschieden entgegen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Prüfung rechtlicher Schritte."

Ähnlich äußerte sich Dietmar Bartsch, der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag:

"Das Gebäudeenergiegesetz hat Menschen verunsichert, zu sehr viel Angst und Wut geführt. Mit dem einmaligen parlamentarischen Verfahren wird das nochmals verstärkt. Solide Beratung und Verbesserung des Gesetzes sind so unmöglich. Eventuelle juristische Schritte werden wir solide prüfen."

Dagegen verteidigte Bundeskanzler Olaf Scholz das Vorgehen. Im sogenannten "Sommerinterview" der ARD am Sonntag nannte der Kanzler das Gesetzgebungsverfahren "sehr seriös":

"Das ist ein sehr seriöses Gesetzgebungsverfahren, denn es ist ja schon sehr lange im Gange. Sehr viele Positionen sind öffentlich besprochen und verhandelt worden."

Auch inhaltlich gibt es weiterhin massive Kritik am Gesetzentwurf. So ist weiter unklar, wie Verbraucher und Unternehmen die beträchtlichen Mittel für die verlangten Investitionen in Wärmepumpen aufbringen sollen. GdW-Chef Gedaschko bemängelte das Fehlen eines klaren und mit EU-Recht vereinbaren Förderkonzeptes. Er nannte es "unfassbar", dass bei diesem elementaren Thema kein passendes Förderkonzept erarbeitet und zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sei: 

"Die soziale Gerechtigkeit wurde von der sozial-grün-liberalen Koalition vollkommen vergessen."

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit sogenannten "erneuerbaren Energien" betrieben wird, etwa mit einer Wärmepumpe. Für den Einbau von Wärmepumpen sollten Hauseigentümer laut Gesetzentwurf eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Regelung soll ab 2024 erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Im Bestand greift sie erst nach Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung. Das soll bis 2028 geschehen. Kritiker der sogenannten Klimapolitik bezweifeln, dass mit diesen und anderen Maßnahmen irgendein Einfluss auf das Klima ausgeübt werden kann.

Mehr zum Thema - Emotionale Debatte bei Regierungsbefragung: "Warum zerstören sie die Lebensgrundlage der Menschen?"