Das Landgericht Bochum hat den Arzt Heinrich H. am Donnerstag wegen der Ausstellung falscher Impfbescheinigungen in 207 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es handelt es sich um ein erstes Teilurteil. Das Verfahren wegen über 400 weiterer möglicher "Schein-Impfungen" wird in einem Monat fortgesetzt. Bei einer Verurteilung des Mediziners in diesen Fällen würde das Gericht am Ende eine Gesamtstrafe bilden.
In den bis jetzt verhandelten 207 Fällen halten die Richter die Beweislage für eindeutig. In die Impfpässe der betroffenen Patienten waren Chargen-Aufkleber ungeöffneter Impfdosen geklebt worden. In einigen Fällen hatten Patienten vor Gericht als Zeugen bestätigt, dass sie lediglich die Bescheinigung erhalten hätten, nicht aber eine der umstrittenen "Corona-Schutzimpfungen".
Die Vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping erklärte in ihrer Urteilsbegründung:
"Er hat geglaubt, über dem Gesetz zu stehen, hat geglaubt, dass Normen für ihn nicht gelten."
H. ist Facharzt für Naturheilkunde in Recklinghausen. Er soll insgesamt tausende falscher Impfbescheide ausgestellt haben, um nach eigener Aussage Menschen zu helfen. Geld verlangte er dafür nicht. Der Arzt sitzt bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Er war von einer anderen Medizinerin angezeigt worden.
Der Verteidiger des Arztes, Wilfried Schmitz, hatte in seinem Plädoyer am Dienstag ausgeführt, dass seinem Mandanten kein fairer Prozess gewährt werde. Sämtliche Argumente, Sachverständige und sonstige Anträge seiner Verteidigung seien ignoriert worden. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft nannte der Jurist dagegen einen Offenbarungseid, denn es ignoriere längst unstrittige Tatsachen. Das Gericht, so der Verteidiger Schmitz, folge vielmehr einer politischen Agenda.
Der Anwalt verwies darauf, dass die ursprünglichen Angaben zur angeblichen Wirksamkeit und Ungefährlichkeit der neuartigen Wirkstoffe längst widerlegt seien. Was nachweislich nicht vor Infektion, Ansteckung und Erkrankung schütze, sei folglich auch keine Impfung. H. habe seine Pflicht als Arzt erfüllt, wo viele andere Ärzte versagt hätten. Auch sei niemand durch die Taten des Angeklagten zu Schaden gekommen.
Die Fälschung von Gesundheitsdokumenten soll seit November 2022 in der Bundesrepublik Deutschland härter bestraft werden. Laut Paragraph 275 StGB drohen Geldstrafen oder Haft bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
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