Mit den nun final festgelegten Richtlinien möchte die verantwortliche Politik den deutschen Hausbesitzern und Mietern endgültige Klarheit verschaffen, was auf die Bürger zukommen wird. Mitte Juni kam es zu einer vorläufigen Einigung beim Heizungsgesetz. Dabei wurden längere Fristen und weniger strikte Maßnahmen als erste "Leitplanken" genannt. Welche kontroversen Punkte beim jüngsten Treffen bereinigt und verabschiedet wurden, wird nach Informationen aus SPD-Kreisen jedoch erst in zwei Tagen verkündet.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, teilte dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) lediglich mit, dass durch die Einigung das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause – also vor dem 8. Juli – verabschiedet werden könne. Damit bekämen "die Bürgerinnen und Bürger Klarheit, wie es mit dem Heizen weitergeht." Aus der SPD-Fraktion hieß es zudem weiter, dass die zuständigen "Häuser gebeten wurden, die Texte anzupassen, sodass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag."
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wird mit den Worten zitiert, dass "es keine unüberwindbaren Hürden mehr gebe" und:
"Deshalb ist mein Stand, dass das eine Zustimmung finden wird."
Aus FDP-Fraktionskreisen heißt es wiederum:
"Wichtig war uns, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben wird und niemand verpflichtet wird, seine Heizung auszubauen. Das gilt auch, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt."
Zu den diskutierten Punkten gehörten laut RND-Zusammenfassung, wie die "geplante staatliche Förderung aussieht" und wie sich zukünftig "Ausnahmeregeln beim Heizungstausch" genau gestaltet werden. Den zuletzt formulierten "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, "mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen."
So sollen wohl auch weiterhin "keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen." Zugleich wurde wohl vereinbart, dass "defekte Heizungen repariert werden dürfen", wie das RND aus der SPD-Fraktion erfuhr.
Die Bundesregierung plant, dass in Deutschland neu eingebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Das gilt für Neubauten ab 2024. Alle anderen Fälle sollen "mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden." Neue Gasheizungen soll es nur noch geben, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Bis dato für die Bürger ungeklärt war der wichtige Punkt, was passieren könnte, wenn aktuell eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung eingebaut wird, die Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten jüngst nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen.
Finale Sicherheiten, oder unangenehme Überraschungen, in Bezug auf all diese noch offenen Fragen werden am 29. Juni verkündet. In der kommenden Woche soll es dann erneut im Klima- und Energieausschuss des Bundestags zu einer Expertenanhörung kommen, bevor die finale Abstimmung im Bundestag erfolgt.
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