Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) lautet es im Rahmen einer Pressemitteilung, dass am 24. Mai die Bundesregierung im Kabinett "ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegtes Paket für die digitale Verwaltung beschlossen hat". Der 77-seitige sogenannte "Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0)" schaffe damit den beabsichtigten Rahmen "für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren".
Großprojekte des neuen Gesetzes lauten "Registermodernisierung und digitale Identitäten". Erst jüngst wurde bekannt, dass der Bund bereits im letzten Jahr Steuergelder in Höhe von insgesamt 771,4 Millionen Euro für Software und IT-Dienstleistungen ausgegeben hat, davon allein 209 Millionen Euro für Produkte des Unternehmens Microsoft. Laut der Mitteilung erklärt Innenministerin Faeser zur Begründung einer Notwendigkeit:
"Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.
Zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die Bund-ID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben."
Der Bund will sich zusammen mit den verantwortlichen Ländern und Kommunen dabei auf "15 besonders wichtige Leistungen" fokussieren, die bis spätestens 2024 digital umgesetzt werden sollen. Darunter fallen unter anderem laut dem BMI:
- die wohnliche Ummeldung
- das Elterngeld
- die Eheschließung
- die Kfz-An- und Ummeldung
- die Baugenehmigung
- der Führerschein
- das Wohngeld
Die Innenministerin betont explizit in der Pressemitteilung des BMI:
"Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat."
Damit die digitalen Anträge nicht mehr auf Papier eingereicht und unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform zukünftig verzichtet. Durch die Gesetzesänderung könnten zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. "Es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig", so Ministerin Faeser.
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