Staatsbürgerschaftsrecht: Noch mehr Ausnahmen erleichtern Einbürgerung

Einen ersten Entwurf der Änderungen am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht hatte die Bundesministerin des Innern Nancy Faeser bereits im November 2022 vorgelegt. Nach dem aktuell vorliegenden Entwurf wird die Einbürgerung durch zusätzliche Ausnahmen weiter erleichtert.

Die Bundesministerin des Innern Nancy Faeser (SPD) hat einen neuen Entwurf für die Änderungen am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht vorgelegt. Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten die Änderungen in ihrem Koalitionsvertrag im Grunde bereits beschlossen. Im Kern geht es um leichtere Einbürgerung der in Deutschland lebenden Ausländer.

So sollen Ausländer bereits nach fünfjährigem Aufenthalt deutsche Staatsbürger werden können, bislang wurden acht Jahre vorausgesetzt. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung sogar nach drei Jahren möglich sein.

Als solche Beispiele werden "gute Sprachkenntnisse", "ehrenamtliches Engagement" oder "Leistungen auf der Arbeit" genannt. Personen älter als 67 Jahre sollen hingegen keinen Sprachnachweis mehr erbringen müssen. Hier soll gegebenenfalls ihre "Fähigkeit zur mündlichen Verständigung" ausreichen.

Kinder, die in Deutschland geboren wurden, sollen laut dem Entwurf automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Auch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und der Wegfall der sogenannten Optionspflicht sind nun vorgesehen.

Mindestens 20 Monate Vollzeit

Gegenüber dem ersten Entwurf vom November 2022 wurden laut einem Bericht der taz (Die Tageszeitung) weitere Ausnahmen bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft hinzugefügt. Durften Personen bislang als Vorbedingung für eine Einbürgerung keine Sozialleistungsempfänger sein, so soll dies nun nicht für Personen gelten, die bis 1974 in die BRD oder bis 1990 in die DDR eingewandert waren.

Weitere Ausnahmen gelten für solche Personen, die trotz Vollzeitarbeitsstelle Sozialleistungen erhalten, sofern sie in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Monate lang gearbeitet haben, sowie für Familien mit minderjährigen Kindern. Im letzteren Fall reicht es, wenn ein Elternteil in Vollzeit arbeitet.

Einschränkungen soll es hingegen für Personen mit antisemitischen, rassistischen und sexistischen Einstellungen geben. Wer etwa bereits für Straftaten verurteilt wurde, bei denen entsprechende Beweggründe festgestellt wurden, soll von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

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