Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder kann Mitglied der SPD bleiben. Die Bundesschiedskommission der Partei wies die Einsprüche zweier Ortsvereine gegen Entscheidungen von Vorinstanzen aus formalen Gründen zurück, wie die SPD am Montag mitteilte. Damit ist das gegen Schröder eingeleitete Parteiordnungsverfahren endgültig gescheitert, der Altkanzler kann weiter Mitglied der SPD bleiben.
Das Parteiordnungsverfahren hatten zunächst 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht. In erster Instanz hatte der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer 2022 entschieden, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen hatten sieben SPD-Gliederungen Berufung eingelegt.
Anfang März war der Antrag auch in der zweiten Instanz abgewiesen worden, RT berichtete. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover hatte damals geurteilt, es lasse sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, hieß es in dem Beschluss. Möglicherweise hätten deutsche Spitzenpolitiker "die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt". Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien, und es würde "zu weit führen", dies dem Altkanzler vorzuwerfen.
Hiergegen hatten zwei Gliederungen der SPD (Ortsvereine Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg) erneut Beschwerde zur Bundesschiedskommission eingelegt. Die jetzt vorliegende Entscheidung der Bundesschiedskommission bestätigte die Beschlüsse der Vorinstanzen. Der parteiinterne Rechtsweg ist damit ausgeschöpft.
Nach Informationen der ARD will die Parteispitze der SPD den Altkanzler nun für dessen vermeintliche "Russlandnähe" anders abstrafen: Er soll vom anstehenden Bundesparteitag ausgeladen werden, ein in der Geschichte der Sozialdemokratie präzedenzloses Vorgehen.
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