Nach einer weiteren Beschwerde der Berliner Polizei hat das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) ein von der Vorinstanz am Sonnabend ausgesetztes Verbot russischer und sowjetischer Fahnen und Symbole wieder in Kraft gesetzt. Wie die Behörde am Montag mitteilte, seien am "Tag des Sieges" russische Fahnen und Symbole bei den Veranstaltungen verboten. Weder Sankt-Georgs-Fahnen und -Bänder noch russische Flaggen dürfen gezeigt werden und sogar die Flagge der UdSSR als Sieger über die Nazi-Diktatur in Deutschland 1945 ist für heute verboten.
Der 1. Senat des OVG Berlin begründete seine Entscheidung mit den Worten: "Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu. Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden."
RT hatte über das Verbot russischer, aber die dennoch gewährte Zulassung ukrainischer Fahnen sowie über eine rasche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am Sonnabend berichtet. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte noch argumentiert, es sei nicht erkennbar, wie Fahnen und Lieder die Sicherheit gefährden können, und hielt das polizeilich verfügte Verbot für offensichtlich rechtswidrig.
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