Britta Ernst: Blümchen und üppiges Übergangsgeld für Ex-Bildungsministerin in Brandenburg

Die gesetzliche Regelung sieht es so vor: In den nächsten drei Monaten bekommt die Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weiterhin die vollen Bezüge in Höhe von rund 14.700 Euro.

Britta Ernst war seit dem Jahr 2017 als SPD-Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Mitglied der Landesregierung in Brandenburg. Laut ihrer Wahrnehmung führte die "mangelnde Unterstützung" der Kollegen zu dem eingereichten und durch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am 17. April bestätigten Rücktritt von ihrem Posten.

Aufgrund der Tatsache, dass die Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor ihrer Amtszeit in Brandenburg bereits Ministerin in Schleswig-Holstein war, könnte sie zudem nach dem üppigen Übergangsgeld noch "eine stattliche Pension als Ex-Ministerin erhalten", so Informationen der Seite Business Insider (BI).

Bezüglich der gesetzlichen Regelung über die finanziellen Sicherheiten, die einer Ministerin nach rund fünfjähriger Arbeitszeit zustehen, informierte der BI-Artikel auch darüber, wie sich die Bezüge im Detail berechnen. In Brandenburg erhalten Minister ein monatliches Grundgehalt in Höhe von 14.670 Euro. Daraus ergibt sich folgende Situation:

"Dazu kommt eine Aufwandsentschädigung von 409 Euro. In den ersten drei Monaten nach ihrem Ausscheiden erhält die Ex-Ministerin weiterhin ihre vollen Bezüge. Danach halbieren sich die Zahlungen. Das hieße, dass Ernst den Steuerzahler monatlich rund 7.330 Euro kosten würde."

Aufgrund der "langen Amtszeit" bekäme die Kanzlergattin das berechnete Übergangsgeld für die Höchstdauer von zwei Jahren. In der Summe kämen dabei "rund 198.000 Euro zusammen, sollte sie nicht einen neuen Job antreten oder ein anderes Amt übernehmen", so die BI-Darlegungen.

Brandenburgs Politiker und Politikerinnen müssen demnach mindestens zwei Jahre der Landesregierung angehört haben, um auch steuerfinanzierte Pensionsgelder in Anspruch nehmen zu können. Ernst war vor ihrer Zeit in Potsdam bereits Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, so der Beitrag, daher hätte sie "nach den Übergangszahlungen wohl unmittelbar Anspruch auf ein Ruhegehalt".

Nach Berechnungen von BI dürfte sich die Minister-Pension im Fall der Kanzlergattin auf rund 5.500 Euro pro Monat belaufen. Ex-Ministerin Ernst würde nach den gesetzlichen Regelungen in Brandenburg das eigentliche Pensionsalter erst im Jahr 2027 "im Alter von 66 Jahren und sechs Monaten" erreichen. Dazu heißt es weiter bei BI zum Thema unkomplizierter und gut dotierter politischer Privilegien nach kurzer Leistung im Arbeitsleben:

"Allerdings können Ex-Minister früher in den Ruhestand gehen, wenn sie über fünf Jahre in der Verantwortung standen. Mit jedem weiteren Amtsjahr sinkt die Altersgrenze um ein Jahr."

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