Nach Änderung des Wahlrechts: CSU kündigt Verfassungsklage an

Nach dem Beschluss der Neuregelung des Wahlrechts im Deutschen Bundestag am Freitag beschloss die CSU, eine Verfassungsklage gegen das Gesetz einzureichen. Gleichzeitig kündigte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas weitere Änderungswünsche an, etwa die Verlängerung der Legislaturperiode.

Das Ziel der Reform, die die Regierungskoalition am Freitag verabschiedete, ist die Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 Abgeordneten auf 630 Abgeordnete. Wegfallen sollen sowohl die Ausgleich- und Überhangmandate als auch die Regelung, nach der eine Partei, die an der Fünfprozenthürde scheitert, trotzdem mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen kann.

Gegen die Änderung des Wahlrechts kündigte die CSU an, mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Den Beschluss traf der CSU-Vorstand einstimmig am Samstag. CSU-Chef Markus Söder sagte, dass die Klage noch vor der Sommerpause erfolgen solle.

Sowohl die CSU als auch die Linkspartei könnten bei der nächsten Bundestagswahl an der Fünfprozenthürde scheitern. Bei der letzten Bundestagswahl erhielt die CSU, die traditionell nur in Bayern antritt, bundesweit 5,2 Prozent der Stimmen. Gleichzeitig gewann sie 45 von 46 Wahlkreisen. Die Linkspartei schaffte es bei der letzten Wahl nicht über die Fünfprozenthürde, zog aufgrund ihrer Direktmandate aber trotzdem in den Deutschen Bundestag ein.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte unterdessen weitere Änderungswünsche am Wahlrecht an. Der Funke Mediengruppe sagte Bas, dass ein künftiges Reformpaket die Garantie von mehr Geschlechterparität, das Wahlrecht ab 16 Jahren und die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre umfassen solle.

Mehr zum Thema – Wahlrechtsreform – Abgeordnetenzahl soll begrenzt werden