Linksfraktion: Obergrenze für Gehälter von Chefs von Staatsunternehmen

Auf Kosten der Steuerzahler werde gut verdient, jedoch ohne erkennbar positive Auswirkungen für die Bürger, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion. Als neues Maß soll das Gehalt des Bundeskanzlers dienen.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag fordert eine gesetzliche Obergrenze für Gehälter von Chefs von bundeseigenen Unternehmen. Laut dem Bundestagsantrag, den der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, erarbeitet hat, sollten die Chefs von Bundesunternehmen und öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehr verdienen als der Bundeskanzler:

"Es ist nicht vermittelbar, dass die Leitung eines Unternehmens oder einer Anstalt in Besitz des Bundes besser bezahlt wird als die Führung des gesamten Landes."

Aktuell verdient der Bundeskanzler rund 360.000 Euro pro Jahr. Kritisiert wird auch, dass auf Kosten der Steuerzahler zwar gut verdient werde, aber kaum positive Auswirkungen für die Bürger erkennbar seien:

"Bei der zu 100 Prozent in Bundesbesitz befindlichen Deutsche Bahn AG bekommt der Vorstandsvorsitzende Dr. Richard Lutz inklusive Altersvorsorge eine Million Euro pro Jahr, der Chef von Toll-Collect eine halbe Million, der Chef des IT-Dienstleisters der Bundeswehr BWI ebenfalls."

Die Gehälter des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und von Vorstandsmitgliedern anderer bundeseigenen Anstalten öffentlichen Rechts wären sogar geheim. Diese Ungleichbehandlung mit Gehältern von Beamten in der Bundesverwaltung erschließe sich laut der Linksfraktion nicht.

In ihrem Antrag bezieht sich die Linksfraktion auch auf Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Lindner hatte im vergangenen Jahr eine Gehaltsobergrenze für die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert. Laut der Linksfraktion mache dieser Vorschlag sowohl auf der demokratischen als auch auf der finanzpolitischen Ebene Sinn.

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