Die Vorgeschichte beginnt im September des Vorjahres. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, erklärt dem Fernsehpublikum der ARD-Talkshow Maischberger nachdrücklich seine Wirtschaftskompetenz. So erklärte er den für ihn "wichtigen Unterschied" zwischen Insolvenzen und Betriebsaufgaben. Die entscheidenden zwei Sätze, die den Twitter-User zu seinem Kommentar reizten, lauteten zum Thema drohender Betriebsschließungen in Deutschland:
"Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen einfach erstmal aufhören, zu produzieren. Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen."
Ein mittlerweile zugriffsgeschützter Twitter-Kanal namens Kalle – Profilbeschreibung: "Satire Profil vom Hamburger Kiez, gegen grüne Ideologen und Sozendreck" –, mit dem Pseudonym Kalle Hammaburg und dem Profilbild der Hamburger Kiezgröße Kalle Schwensen, brachte mit einem Satz seinen Unmut zum Ausdruck:
"Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus #Gruener Mist"
Laut einem Bild-Artikel missfiel dem Habeck-Ministerium dieser Satz. Ob Mitarbeiter die direkt formulierte Aufforderung recherchierten oder der Tweet zugesandt wurde, ist dabei nicht bekannt. Zumindest fahndete auf eine dementsprechende Anzeige das Berliner Bundeskriminalamt nach dem Klarnamen des Twitter-Nutzers. Der wurde über seine nachgewiesene Internetadresse in Hamburg ermittelt und der Fall an die Berliner Polizei übergeben. Weiter schreibt die Bild zu dem Folgeprocedere:
"Hier reichte die Polizei ihn weiter an die Staatsanwaltschaft. Die hätte der Sache mit einem Strafbefehl ein Ende setzen können, nahm die Sache aber so ernst, dass sie sie ausermittelt haben wollte."
Das sich nun mit dem Fall beschäftigende "Landeskriminalamt 73" (Az: 1K/0700332/2022) habe dann zunächst im Habeck-Ministerium angefragt, ob der Minister überhaupt Anzeige erstatten wolle. Dem war so, wodurch dem Hamburger Twitter-Nutzer anschließend eine entsprechende Strafanzeige ins Haus flatterte. Der mutmaßliche "Digital-Pöbler" muss sich nun bis zum 15. März zu dem Vorgang äußern. Wird ihm die Beleidigung nachgewiesen, "drohen ihm bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe", so Informationen des Springerblattes.
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