Als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Iraner Jamshid Sharmahd, der neben der iranischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hat das Auswärtige Amt zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie seien "mit kurzer Frist aufgefordert" worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater so, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.
Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in sein Geburtsland verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess. Ihm wurde vorgeworfen, vom Ausland aus Terroranschläge in Iran geplant zu haben. Konkret legten ihm die Richter in Teheran die Planung und Anleitung von 23 terroristischen Anschlägen zur Last, von denen fünf zur Ausführung gelangt seien. Der Schwerwiegendste von ihnen sei ein Bombenattentat auf eine Moschee in der Stadt Schiras im April 2008 gewesen, bei dem 14 Menschen getötet wurden. CDU-Chef Friedrich Merz hatte Anfang Januar angekündigt, die politische Patenschaft des Terrorverdächtigen zu übernehmen. Derweil drängt Merz auf die Ausweisung des iranischen Botschafters in Berlin.
Einen Tag nach der Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Iran hat Teheran am Mittwoch seinerseits Strafmaßnahmen gegen mehr als 30 Unternehmen und Personen aus der Europäischen Union verhängt. Betroffen von den Sanktionen sind laut einer vom iranischen Außenministerium am Dienstag auf seiner Internetseite veröffentlichten Liste unter anderem die Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU), Renata Alt (FDP) und Michael Roth (SPD).
Den von den Sanktionen Betroffenen wird laut der Erklärung des iranischen Außenministeriums "Unterstützung von Terrorismus, Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes und Anstachelung zur Gewalt und zu Unruhen in Iran" vorgeworfen. Auf der Sanktionsliste stehen auch mehrere Rüstungsbetriebe sowie Abgeordnete des EU-Parlaments und nationaler Parlamente. Sie alle wurden mit Vermögens- und Einreisesperren belegt. Insgesamt stehen 23 Personen und 13 Organisationen auf der Sanktionsliste. Bei den jüngsten Unruhen in Iran hatte Berlin die Führungsrolle für die Isolierung Teherans auf internationaler Ebene übernommen.
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