Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat seit Beginn der politisch forcierten Corona-Krise zu Jahresbeginn 2020 mit gewagtem bis fahrlässigem Aktionismus geglänzt. Herausragender Akteur war dabei mit großem Abstand der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In einem rein willkürlich von ihm und seinem Ministerium ins Leben gerufenen "Open-House-Verfahren" garantierte der Bund potenziellen Lieferanten im März 2020 die Abnahme von FFP2-Masken zu einem Festpreis von 4,50 Euro pro Stück und 60 Cent für eine OP-Maske.
Das BMG, damit Spahn, garantierte zu Beginn die Abnahme jeglicher Offerte beliebiger Größenordnung. Der Bund sah sich schnell mit überbordenden Angebotsmengen konfrontiert und überfordert, um daraufhin die Lieferanten juristisch unbedacht zurückzuweisen bzw. ausstehende Rechnungen schlicht nicht zu bezahlen. Mittlerweile resultierten aus dem unbedachten Agieren rund 100 Klagen gegen das Ministerium.
Die Bild informierte nun über lancierte Details kostenintensiver Paralleldynamiken des sogenannten "Maskengate". So heißt es im Artikel:
"Auf Bild-Anfrage erklärt das Bundesgesundheitsministerium: 'Mitgeteilt werden kann, dass sich die Zahlungen des Bundesministeriums für Gesundheit an die Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft für das Jahr 2020 auf 10.522.927,12 EUR, für das Jahr 2021 auf 16.977.213,59 EUR sowie für das Jahr 2022 auf 14.984.731,14 EUR (Stand Ende November 2022) belaufen.'"
Dies ergibt rund 42,5 Millionen Euro Belastung für die Steuerzahler. Die Information zeigt zudem, dass die Bundesregierung trotz der nachweislich aktiven Rolle von Ernst & Young (EY), dem international agierenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen mit fraglichem Ruf, im aktuell erneut wahrgenommenen Wirecard-Skandal weiter kooperative Kontakte pflegt. Der Bild-Artikel zitiert diesbezüglich Rolf Blaga von Transparency International Deutschland:
"Die Wirecard-Pleite war kein Einzelfall. Die Beratungsfirma EY ist in zahlreiche Prüf-Skandale verwickelt gewesen, unter anderem Lehmann Brothers, NMC Health und bei der Bundeswehr."
Skandalöserweise existieren zudem Informationen aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken im August 2020 zur Tätigkeit von Ernst & Young bei der Maskenbeschaffung für das BMG, dass demnach "für Unterstützung bei der Maskenbeschaffung 36,8 Millionen EUR für die EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anfielen". Zusammengefasst ergibt dies eine Gesamtsumme von rund 80 Millionen EUR.
Das BMG ergänzt auf Bild-Nachfrage mit der Information, dass die EY zugehörige Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft zudem Leistungen erbrachte, die "verschiedene Beschaffungskanäle einschließlich des Open-House-Verfahrens und seiner Abwicklung" betreffen. Bereits im August 2020 geriet der BMG-Vertrag mit EY auf den juristischen Prüfstand. Die Dokumentation der fraglichen Dimension des kritisierten Verfahrens lautete in einem diesbezüglichen Artikel:
"Nach Angaben des BMG wird der Bund aus dem Open-House-Verfahren insgesamt 233 Millionen FFP-2- und 63 Millionen OP-Masken erhalten. Bei den festgesetzten Preisen geht es also um einen Auftragswert von insgesamt rund 1,09 Milliarden EUR."
Für die benötigte Abwicklung des ausufernden "Maskengate" suchte sich das Gesundheitsministerium die nun bekannt gewordene externe Hilfe. Dabei hatte jedoch EY den Auftrag vom Ministerium als zuvor ausgesuchter Bewerber direkt erhalten, in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. So hieß es wörtlich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion:
"Ab dem 7. April 2020 unterstützt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) das Ministerium. Bis zum 26. Juni haben dort 112 Mitarbeitende rund 29.000 Stunden Arbeit geleistet."
9,5 Millionen Euro wurden dabei "als Honorar für die Prüfgesellschaft eingeplant". Im April 2021 verurteilte dann das Landgericht Bonn zum ersten Mal den Bund im Rahmen eines Vorbehaltsurteils dazu, einem Lieferanten von Corona-Schutzmasken 1,8 Millionen EUR zu bezahlen. Das BMG argumentierte im Jahr 2021, dass das Ministerium die Direktvergabe an EY für zulässig befinde. Mit Beginn der COVID-19-Pandemie habe ein "unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis" vorgelegen, das "nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV) eine solche Auftragsvergabe erlaubte", so das Ministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage.
Aktuell zeigt sich das BMG auch unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nur bedingt willig, genauere Fragen zu beantworten, und verweigert Angaben über den Ausgang laufender Streitigkeiten mit den Maskenlieferanten. So lautete die Antwort auf eine diesbezügliche Bild-Anfrage lediglich:
"Bisher sind rund 50 Vergleiche geschlossen worden. Zu den Vertragsdetails gibt das Bundesministerium für Gesundheit keine Auskunft."
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