Dieser Teil der Berateraffäre, die Ursula von der Leyen aus ihrer Amtszeit als Verteidigungsministerin hinterließ, gehört zu den Aufräumarbeiten: eine Beratungsfirma, gegen deren Forderungen das Verteidigungsministerium nach von der Leyens Amtszeit geklagt hatte, erzielte in dem Verfahren um eine Forderung von 630.000 Euro eine außergerichtliche Einigung.
Ein weiteres Verfahren, dessen Abschluss für Freitag erwartet wurde, ruht derzeit. In diesem geht es um 1,7 Millionen Euro. Die Forderungen wurden angefochten, weil die Leistungen aus Sicht des Ministeriums überhöht abgerechnet oder gar nicht erbracht wurden.
Die beiden Verfahren betreffen allerdings nur einen Bruchteil der Summe, die unter Ursula von der Leyen in Verträge mit externen Beratern floss. Insgesamt ging es um einen dreistelligen Millionenbetrag – für Aufträge, die oft noch ohne die erforderlichen Ausschreibungen vergeben worden waren.
Nachdem der Bundesrechnungshof, also das oberste Prüforgan für das Finanzgebaren, die Menge dieser Beraterverträge moniert hatte, nutzte die damalige parlamentarische Minderheit aus FDP, Grünen und Linken den Verteidigungsausschuss als parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der durch diese irregulären Vergaben entstandene Schaden wurde von der Opposition am Ende des Untersuchungsausschusses im Sommer 2020 mit einem höheren zweistelligen Millionenbetrag beziffert.
Auch wenn die Mehrheit der Großen Koalition am Ende Ursula von der Leyen von der Verantwortung für diese Zustände freisprach, meinten die Abgeordneten der Opposition doch, künftig müssten Verträge rechtskonform vergeben werden. Und private Beziehungen zwischen Beratern und Ministeriumsmitarbeitern dürften keine Rolle spielen. Dass von der Leyen keine Verantwortung übernommen und es keine Konsequenzen für sie gegeben habe, schlage auf die Politik insgesamt zurück, meinte damals der Vertreter der Linken, Matthias Höhn.
Während der Untersuchungsausschuss noch arbeitete, wurde Ursula von der Leyen zur Präsidentin der EU-Kommission ernannt. Inzwischen hat auch der Europäische Rechnungshof vor der Abhängigkeit der EU-Kommission von externen Beratern gewarnt. Die kritisierten Fälle stammten allerdings noch aus der Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker.
Aber nicht nur das Thema Beratungsleistungen hat Ursula von der Leyen aus ihrer Zeit im Verteidigungsministerium nach Brüssel mitgenommen. Im Untersuchungsausschuss dazu stellte sich damals heraus, dass sie möglicherweise relevante Daten auf ihrem Handy gelöscht hatte. Auch diese Praxis hat sie als Kommissionspräsidentin beibehalten.
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